In Zeiten, in denen Wohnraum knapp ist, steigt die Angst der Mieter*innen, ihre Wohnung zu verlieren.
Die
Folge: Mieter*innen lassen sich immer mehr von Vermieter*innen gefallen: Überzogene Mietpreise, ungerechtfertigte Mieterhöhungen oder nicht behobene Mietmängel
– angesichts des angespannten Wohnungsmarktes, ertragen Mieter*innen aus Angst vor einer Kündigung oft mehr, als sie eigentlich müssten. Welche Gründe wirklich
zu einer Kündigung des Mietvertrages führen können, erfahren Sie hier.
Zunächst ist festzuhalten, dass Mieter*innen in Deutschland gesetzlich besonders gut geschützt sind. Somit sollen Sie als Mieter*in zu jedem Zeitpunkt vor willkürlichen Kündigungen oder unberechtigten Mieterhöhungen geschützt werden. Der Gesetzgeber spricht der Wohnung von Mieter*innen als Lebensmittelpunkt eine große Bedeutung zu. Daher kann ein*e Vermieter*in Ihnen nur dann den Mietvertrag kündigen, wenn er*sie ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat (§ 573 Abs. 1 Satz 1 BGB).
Ein berechtigtes Interesse liegt ausdrücklich nicht bei einer Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung vor (§ 573 Abs. 1 Satz 2 BGB).
Auch wenn Sie die Mietpreisbremse ziehen und die Miete dauerhaft auf die gesetzlich erlaubte Höhe reduzieren, ist dies kein Kündigungsgrund für Ihre*n Vermieter*in.
Wenn Ihr*e Vermieter*in eine ordentliche Kündigung ausspricht, muss er*sie Ihnen auch den Grund der Kündigung nennen. Folgende drei Gründe kommen in Frage (§ 573 Abs. 2 BGB):
Eine Kündigung zwecks Eigenbedarf (2) oder der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung (3) liegen außerhalb des Einflussbereichs des Mieters. Für Mieter sind daher insbesondere interessant, welche vertraglichen Pflichten sie schuldhaft nicht unerheblich verletzen können (1).
Bei besonders schwerwiegenden Vertragsverstößen kann eine ordentliche Kündigung bereits nach einmaligem Verstoß und unter Umständen auch fristlos erfolgen. In der Regel sollte die*der Vermieter*in Sie jedoch mittels Abmahnung auf Ihr Fehlverhalten hinweisen und über die Folgen einer möglichen Kündigung aufklären. Häufige Vertragsverstöße sind:
Neben den richtigen Gründen muss eine Kündigung – ob fristlos oder fristgerecht – immer auch weiteren rechtlichen und formalen Kriterien genügen. Auf wenigermiete.de können Sie eine Wohnungskündigung überprüfen und abwehren lassen.
Ausnahmen vom besonderen Schutz der Mieter*innen gibt es nur wenige. Diese finden sich in § 573a BGB bzw. § 549 BGB. Ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses muss der*die Vermieter*in demnach nicht nachweisen, wenn es sich um folgende Mietverhältnisse handelt:
Fazit: Die Kündigung seitens des*der Vermieter*in ist somit nicht ohne weiteres möglich. Verhalten Sie sich vertragsgemäß, ist eine Kündigung durch Ihre*n Vermieter*in unwahrscheinlich. Schließlich sind die Möglichkeiten einer Kündigung auf Grundlage von Eigenbedarf oder angemessener wirtschaftlichen Verwertung beschränkt. Der Gesetzgeber schützt Sie als Mieter*in absichtlich umfassender, weil die Wohnung für jede*n Mieter*in natürlich eine wichtige Lebensgrundlage bildet.
Sie haben eine Kündigung des Mietvertrages erhalten oder wurden in den letzten drei Jahren aus einer Wohnung gekündigt?
Lassen Sie eine Wohnungskündigung immer überprüfen!
Stiftung Warentest und FINANZTIP
Getestet und empfohlen
Link zu Quellenangaben
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