Mit Hilfe des Online-Fragebogens geben Sie die Informationen zur Mieterhöhung ein. Ihre Mieterhöhung wird dann von wenigermiete.de-Vertragsanwält*innen geprüft.
Die*Der Vertragsanwält*in weist die Mieterhöhung für Sie ganz oder teilweise zurück. Zumeist ist die Mieterhöhung damit abgelehnt. Klagt der*die Vermieter*in, so führt der*die Vertragsanwält*in den Prozess für Sie. wenigermiete.de trägt das Kostenrisiko!
Nachdem das Verfahren außergerichtlich oder durch Urteil abgeschlossen ist, haben Sie Gewissheit und zahlen weiterhin Ihre alte Miete.
Wenn Sie eine Mieterhöhung erhalten haben und widersprechen wollen, ist es wichtig, dass Sie nicht zustimmen und die neue Miete nicht zahlen. Innerhalb der zweimonatigen Bedenkfrist sollten Sie das Erhöhungsschreiben prüfen lassen. Wenn wenigermiete.de davon ausgeht, dass die Mieterhöhung abgewehrt werden kann, wird dem Erhöhungsschreiben widersprochen. wenigermiete.de kümmert sich um alle weiteren Schritte, Sie zahlen nur im Erfolgsfall. Eine Prüfung lohnt sich also immer!
Das Wichtigste zuerst: Stimmen Sie der Mieterhöhung nicht zu, ehe Sie diese haben prüfen lassen. Andernfalls können Sie die Zustimmung nicht mehr rückgängig machen. Sobald Sie das Mieterhöhungsschreiben erhalten haben, gilt eine Überlegungsfrist. Die Frist gilt bis zum Ende des Monats plus zwei Monate, also mindestens zwei Monate und einen Tag oder höchstens drei Monate minus einen Tag.
Mehrere tausend Mieter*innen haben ihre Mieterhöhungsverlangen mithilfe von wenigermiete.de prüfen lassen: Dabei wurde aufgedeckt, dass rund jede zweite Mieterhöhung unrechtmäßig ist und abgewehrt werden kann. Handeln Sie daher nicht voreilig. Nutzen Sie Ihr Recht zum Widerspruch!
Nachdem wenigermiete.de Ihren Auftrag zur Prüfung und Abwehr der Mieterhöhung erhalten hat, prüfen die Vertragsanwält*innen das Mieterhöhungsschreiben. Ist Ihre Mieterhöhung unrechtmäßig, setzen sich die wenigermiete.de-Vertragsanwält*innen zunächst dafür ein, den*die Vermieter*in zur (teilweisen) Rücknahme der Mieterhöhung zu bewegen. Hierzu erhält Ihr*e Vermieter*in ein anwaltliches Abwehrschreiben, in dem dargelegt wird, dass die Mieterhöhung nicht berechtigt ist. Zumeist besteht der*die Vermieter*in dann nicht mehr auf die Mieterhöhung und sie ist somit abgewehrt.
Für den seltenen Fall, dass der Vermieter weiterhin auf die Mieterhöhung besteht, muss er Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung einreichen. In diesem Fall übernimmt unser Vertragsanwalt den Prozess und wir übernehmen die anfallenden Prozesskosten. Sie tragen dabei kein Kostenrisiko.
Die allermeisten Vermieter*innen sind sich darüber im Klaren, dass sie es sind, die das Gesetz brechen und nicht die Mieter*innen. Weil die wenigermiete.de-Schreiben rechtlich und inhaltlich fundiert sind, reagieren die Vermieter*innen in der Regel ebenso sachlich. In vielen Fällen kümmern sich Sachbearbeiter*innen der Hausverwaltungen oder Immobilienfirmen um das Verfahren. Manche Vermieter*innen schalten auch Anwält*innen ein. Das ist gut, denn es professionalisiert das Verfahren meistens.
wenigermiete.de versucht immer einen guten Kompromiss zwischen beiden Parteien zu finden und setzt dabei auf Dialog statt Konfrontation. wenigermiete.de möchte Ihnen hierzu Folgendes mitgeben:
Trotzdem sollten Sie nicht vergessen, dass Sie lediglich Ihren rechtlichen Anspruch geltend machen und es die Vermieter*innen sind, die sich gesetzwidrig verhalten. Oft geht es dabei um mehrere tausend Euro im Jahr. Dafür einzustehen, lohnt sich!
Nein, der*die Vermieter*in kann Ihnen nicht kündigen, nur weil Sie Ihre Rechte geltend machen oder wenigermiete.de dazu beauftragen. Er*Sie darf Sie auch sonst nicht deswegen unter Druck setzen. Wenn Sie als Mieter*in Ihre Verpflichtungen einhalten, gibt es nur eine Möglichkeit Ihnen zu kündigen: Eigenbedarf. Wenn Sie die Wohnung eines Unternehmens mieten, ist dies bereits ausgeschlossen. Nur Privatpersonen können Eigenbedarf anmelden und auch dann ist dies nur unter strengen Auflagen möglich, die viele Privatvermieter*innen nicht einhalten.
Das heißt, selbst für den extrem unwahrscheinlichen Fall einer (Eigenbedarfs-)Kündigung hat wenigermiete.de gute Chancen, diese abzuwehren.
Das Wichtigste vorab: Sie zahlen nur etwas, wenn die Mieterhöhung erfolgreich abgelehnt werden konnte. Als Erfolgshonorar wird in diesem Fall die Mietersparnis von vier Monaten (inkl. MwSt) berechnet.
Beispiel:Bei einer erfolgreich abgewehrten Mieterhöhung über monatlich 31,50 Euro (jährlich sind dies 378 Euro) beträgt das Erfolgshonorar nur 126 Euro (inkl. MwSt.). Es kommen keine weiteren unkalkulierbaren Kosten auf Sie zu!
Die durch wenigermiete.de vermittelten Anwält*innen unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht und als Unternehmen folgt wenigermiete.de den Datenschutzstandards der Datenschutzgrundverordnung. Darüber hinaus werden alle Daten auf deutschen AWS Servern gespeichert. Insbesondere die personenbezogenen Daten der Kund*innen und Interessent*innen werden durch die Anwendung hoher Sicherheitsstandards und durch Arbeitsabläufe, die besonders dazu geschaffen wurden, um den Missbrauch dieser Daten zu verhindern, geschützt. Der TÜV hat dahingehend die Arbeitsprozesse von wneigermiete.de geprüft und zertifiziert. wenigermiete.de erteilt Ihnen auf Wunsch jederzeit Auskunft über die personenbezogenen Daten, die das Mieterportal über Ihre Person gespeichert hat. Sind Sie mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden, können Sie jederzeit die Löschung Ihrer Daten veranlassen (E-Mail an: datenschutz@lexfox.com).
Weitere Informationen finden Sie auf: wenigermiete.de/datenschutz
wenigermiete.de ist ein Verbraucherschutzportal, das auf die Durchsetzung von Mieterrechten spezialisiert ist. Für wenigermiete.de arbeiten erfahrene Anwält*innen, die umfassendes Wissen in puncto Mietrecht mitbringen.
wenigermiete.de hat schon für viele tausend Haushalte die Miete um hunderte Euro gesenkt sowie Mieterhöhungen, Wohnungskündigungen oder Schönheitsreparaturen abgewehrt – ohne das Verhältnis zwischen Mieter*in und Vermieter*in zu belasten. Stiftung Warentest hat wenigermiete.de mehrmals geprüft und für „praktikabel, fair und risikofrei“ eingestuft und führt eine fortlaufende Liste aller gewonnen Fälle. Auch Finanztip und viele weitere Medien beurteilen den wenigermiete.de-Service als sehr gut. Mehr dazu finden Sie auf: wenigermiete.de/testergebnisse.
Zudem sind wenigermiete.de-Kund*innen zufrieden, was sich an der 5 von 5 Sternen Bewertung auf trustpilot ablesen lässt.
wenigermiete.de hilft Ihnen auch bei Mieterhöhungen wegen Modernisierungen. Füllen Sie hierfür einfach den Fragebogen online aus.
Mieterhöhungen bei Index- und Staffelmieten müssen in der Regel nicht von Mieter*innen unterzeichnet werden. Sie sind daher verpflichtet, die erhöhte Miete ab dem angekündigten Zeitpunkt zu zahlen. Allerdings kann unter Umständen die Mietpreisbremse für Ihr Mietverhältnis gezogen werden. Viele Mieter*innen sind sich nicht bewusst, dass die Mietpreisbremse auch für Mietverhältnisse mit Index- und Staffelmieten gilt.
Zahlreiche Berliner Wohnungsunternehmen haben per Lastschrift die neue Miete eingezogen, ohne dass die Mieter*innen der Mieterhöhung zugestimmt hatten. Sogar große Vermieter*innen wie Deutsche Wohnen oder ADO haben solches Vorgehen angekündigt.
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