Sie haben in den
letzten 6 Monaten
Schönheitsreparaturen durchgeführt?

Viele Schönheitsreparaturklauseln sind ungültig. Wir prüfen
das für Sie und holen Ihr Geld zurück.

„Meine Vermieterin wollte die Hälfte der Kaution fürs Renovieren einbehalten.“
Testimonial für wenigermiete.de
Olga aus Stuttgart
„Meine Hausverwaltung reagierte kaum auf meine E-Mails oder Anrufe.“
Testimonial für wenigermiete.de
„Ich hatte keine Ahnung von den Rechten, die Mieter in Deutschland haben.“
Testimonial für wenigermiete.de

So funktioniert es:

So funktioniert's

Vertragsklauseldaten eingeben

Mit Hilfe Ihrer Eingaben prüft unser Online-Rechner, ob Ihre Schönheitsreparaturklausel wirksam ist. Denn: Mehr als die Hälfte aller Klauseln werden von den Gerichten nicht akzeptiert. Für Sie bedeutet das: Geld zurück vom Vermieter.

wenigermiete.de beauftragen

Sie beauftragen uns mit der Durchsetzung der Erstattungsansprüche. Wir schreiben Ihren Vermieter an und setzen den Anspruch durch. Zur Not vor Gericht. Die Kosten tragen wir.

Geld zurück bekommen

Sobald das Verfahren außergerichtlich oder durch Urteil abgeschlossen ist, erhalten Sie die erstrittene Geldsumme (abzüglich unserer Provision, die nur im Erfolgsfall anfällt) sofort ausgezahlt. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Das Wichtigste zu Schönheitsreparaturen

Was sind Schönheitsreparaturen?

Der Gesetzgeber hat in § 28 Abs. 4 II. BV festgelegt, welche Arbeiten unter den Begriff „Schönheitsreparaturen“ fallen. In Satz 3 steht: „Schönheitsreparaturen umfassen nur das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. “Hier nicht genannte Arbeiten gelten grundsätzlich nur dann als Schönheitsreparaturen, wenn sie als vorbereitende Tätigkeiten der genannten Arbeiten notwendig sind. Um eine Wand ordnungsgemäß zu streichen, ist es bspw. notwendig vorhandene Bohrlöcher zu verschließen, auch wenn dies nicht explizit im Gesetz genannt wird. Instandhaltungsarbeiten, wie z.B. das Abschleifen vom Parkettboden oder der Außenanstrich der Fenster, sind keine Schönheitsreparaturen.

Mieter oder Vermieter, wer muss die Arbeiten durchführen?

Auch wenn gemäß § 535 Abs. 1 und § 538 BGB grundsätzlich der Vermieter für Reparaturen zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Gebrauch verantwortlich ist, kann im Mietvertrag bestimmt werden, dass der Mieter anfallende Schönheitsreparaturen übernimmt. Daher findet sich in den meisten Mietverträgen eine entsprechende Klausel „Schönheitsreparaturen“, welche den Mieter zur Ausführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet. Wichtig: Häufig finden sich unwirksame Vereinbarungen im Mietvertrag. Wir nehmen Ihre Schönheitsreparaturklausel unter die Lupe und setzen etwaige Rückerstattungsansprüche für Sie durch. Der Teufel steckt hier im Detail und wir kennen alle Details.

Unsere Kunden sagen

Häufige Fragen

Erhalte ich eine Beratung zur Wirksamkeit meiner Schönheitsreparaturklausel?

Die Prüfung, ob die Klausel zu den Schönheitsreparaturen in Ihrem Mietvertrag gültig ist oder nicht, wird von externen Vertragsanwälten durchgeführt - nach Eingang Ihres Auftrags auf unserer Website. Wir können die Prüfung nur dann vornehmen, wenn Sie Ihren Anspruch auch tatsächlich wahrnehmen wollen. In diesem Fall laden Sie einfach ihren Mietvertrag hoch, beauftragen uns und wir übernehmen den Rest. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Werde ich von wenigermiete.de auch gerichtlich vertreten?

Ja, auch wenn wir stets eine außergerichtliche Lösung anstreben, ziehen wir für Sie auch vor Gericht - auf eigene Kosten natürlich.

Wie lange dauert das Verfahren?

Die Dauer eines Verfahrens lässt sich im Vorfeld nicht voraussagen. Je nachdem wie schnell ihr Vermieter bzw. ihre Hausverwaltung reagiert, kann das Verfahren innerhalb weniger Tage abgewickelt werden oder sich über einen längeren Zeitraum hinziehen. Wir versuchen selbstverständlich die Dauer des Verfahrens zu minimieren.

Wann wird mein Vermieter kontaktiert?

Erst nachdem Sie uns beauftragt und uns Ihren vollständigen Mietvertrag zugesendet haben, werden wir Ihren Vermieter kontaktieren.

Was kostet der Service?

Das Wichtigste zuerst: Sie zahlen nur etwas, wenn wir für Sie erfolgreich waren, d.h. für Sie die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen abgewendet oder aber die Kosten hierfür vom Vermieter zurückgeholt haben. Im Erfolgsfall berechnen wir einmalig 249 Euro.

Sie haben in den letzten 6 Monaten renoviert?

Viele Schönheitsreparaturklauseln sind ungültig. Wir prüfen das für Sie und holen Ihr Geld zurück.