Ihnen wurde die Wohnung gekündigt?

Kein Grund zur Panik: Viele Kündigungen sind unrechtmäßig, auch wenn wegen Eigenbedarf oder Vertragsverletzung gekündigt wurde. Unrechtmäßige Kündigungen können anwaltlich abgewehrt werden.

„Wir sollten direkt nach Weihnachten raus aus der Wohnung.“
Testimonial für wenigermiete.de
„Meine Hausverwaltung reagierte kaum auf meine E-Mails oder Anrufe.“
Testimonial für wenigermiete.de
„Ich hatte keine Ahnung von den Rechten, die Mieter in Deutschland haben.“
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So gehen Sie vor

Kündigungsangaben machen

Anhand Ihrer Angaben prüfen die Experten von wenigermiete.de die Wirksamkeit Ihrer Kündigung. Häufig basieren Kündigungen auf keiner rechtlichen Grundlage.

wenigermiete.de beauftragen

Sie beauftragen die wenigermiete.de-Anwälte mit der Abwehr der Kündigung, wir tragen die Kosten. Lenkt Ihr Vermieter nicht ein, erhebt der Vertragsanwalt in Ihrem Namen und auf unsere Kosten für Sie Klage.

Wohnung behalten

Nachdem das Verfahren außergerichtlich oder durch Urteil abgeschlossen ist, haben Sie Gewissheit und können in Ihrer Wohnung bleiben.

Unsere Kunden sagen

Häufige Fragen

Wann darf mir der Vermieter kündigen?

Mieter in Deutschland genießen vor dem Gesetz einen besonderen Schutz. Zum Beispiel sind Mieter zu jedem Zeitpunkt vor willkürlichen Kündigungen oder unberechtigten Mieterhöhungen geschützt. Wenn Ihr Vermieter Ihnen gegenüber eine ordentliche Kündigung ausspricht, muss er in dieser auch den Grund der Kündigung nennen. Bei der Begründung werden allerdings oft Fehler gemacht. Wir prüfen das Schreiben und können bei Fehlern die Kündigung abwehren. Folgende drei Gründe kommen in Frage (§ 573 Abs. 2 BGB):

Eigenbedarf: Die Wohnung wird für den Vermieter, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Achtung: Kündigung wegen Eigenbedarf geht nur in seltenen Fällen: Der Eigentümer der Wohnung darf in der Regel kein Unternehmen sein, sondern eine Privatperson. Außerdem unterlaufen privaten Vermietern oft Fehler bei der Begründung und bei der Angabe von Fristen.

Verletzung von Vertragspflichten: Der Mieter hat seine vertraglichen Pflichten erheblich und schuldhaft verletzt. Auch in diesen Fällen können wir eine Abwehr versuchen, da Vermieter nicht selten Vertragsverstöße behaupten, die nicht erheblich oder schuldhaft waren. Häufige Vertragsverstöße sind:

  • Stetiges Verstoßen gegen die geltende Hausordnung
  • Untervermietung des Mietobjekts an Dritte ohne Einvernehmen
  • Im Verzug mit der Mietzahlung
  • Betreiben eines nicht gestatteten nach außen erkennbaren Gewerbes
  • Haltung eines Haustieres trotz vorhandenem rechtmäßigem Verbot
  • Wiederkehrende Störung des Hausfriedens
  • Mietobjekt unter Vorsatz beschädigt oder vernachlässigt
  • Wirtschaftlichkeit: Der Vermieter wird durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Objekts gehindert. Achtung: Dafür muss der Vermieter umfassende Nachweise erbringen. Oft ist auch dieser Kündigungsgrund nur vorgeschoben oder nicht glaubhaft bzw. hinreichend belegt.

    Was kostet der Service?

    Das Wichtigste zuerst: Sie zahlen nur etwas, wenn wir für Sie erfolgreich waren, d.h. für Sie die Kündigung abgewehrt oder aber die entstandenen Kosten aufgrund der ungerechtfertigten Kündigung vom Vermieter zurückgeholt haben. Im ersten Fall erhalten wir ein Erfolgshonorar in Höhe einer monatlichen Nettokaltmiete und im zweiten Fall erhalten wir ein Drittel der entsprechenden Summe.

    Wie erfolgsversprechend ist es gegen die Kündigung vorzugehen?

    Da sich die Rechtsprechung von Fall zu Fall unterscheidet, lässt sich keine pauschale Aussage diesbezüglich treffen. Sofern wir von geringen Erfolgsaussichten ausgehen, teilen wir Ihnen dies selbstverständlich mit. Wir schicken Ihnen unser Angebot zur Abwehr der Kündigung bzw. zur Rückforderung der Kosten nur zu, wenn wir von guten Erfolgsaussichten ausgehen.

    Wie lange dauert das Verfahren?

    Die Dauer eines Verfahrens lässt sich im Vorfeld nicht voraussagen. Je nachdem wie schnell ihr Vermieter bzw. ihre Hausverwaltung reagiert, kann das Verfahren innerhalb weniger Tage abgewickelt werden oder sich über einen längeren Zeitraum hinziehen. Wir versuchen selbstverständlich die Dauer des Verfahrens zu minimieren.

    Werde ich von wenigermiete.de auch gerichtlich vertreten?

    Ja, auch wenn wir stets eine außergerichtliche Lösung anstreben, ziehen wir für Sie auch vor Gericht - auf eigene Kosten natürlich.

    Wann wird mein Vermieter kontaktiert?

    Erst nachdem Sie uns beauftragt und uns ihr vollständiges Kündigungsschreiben sowie ihren Mietvertrag zugesendet haben, werden wir ihren Vermieter kontaktieren.

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