Ihnen wurde in den
letzten 3 Jahren die
Wohnung gekündigt?

Bei unrechtmäßige Kündigungen haben Sie Anspruch auf finanziellen Schadensersatz. Im Schnitt holen wir 3.500 Euro für gekündigte Mieter zurück. Lassen Sie jetzt Ihren Anspruch durch uns prüfen und einfordern.

„Wir sollten direkt nach Weihnachten raus aus der Wohnung.“
Testimonial für wenigermiete.de
„Meine Hausverwaltung reagierte kaum auf meine E-Mails oder Anrufe.“
Testimonial für wenigermiete.de
„Ich hatte keine Ahnung von den Rechten, die Mieter in Deutschland haben.“
Testimonial für wenigermiete.de

So funktioniert wenigermiete.de:

So funktioniert’s

Kündigungsangaben machen

Anhand Ihrer Angaben prüfen die Experten von wenigermiete.de die Wirksamkeit Ihrer Kündigung. Bei unrechtmäßiger Kündigung haben Sie einen Anspruch auf Kostenerstattung.

wenigermiete.de beauftragen

Sie beauftragen uns mit der Durchsetzung Ihrer Erstattungsansprüche – ohne Kostenrisiko. Wir treten mit Ihrem Vermieter in Kontakt und ziehen zur Not auch vor Gericht. Wir tragen die Kosten.

Geld erstattet bekommen

Nachdem das Verfahren außergerichtlich oder durch Urteil abgeschlossen ist, erhalten Sie die erstrittene Geldsumme (abzüglich unserer Provision, die nur im Erfolgsfall anfällt) sofort ausgezahlt. Wir kümmern uns um den gesamten Prozess.

Unsere Kunden sagen

Häufige Fragen

Wann darf mir der Vermieter kündigen?

Mieter in Deutschland genießen vor dem Gesetz einen besonderen Schutz. Zum Beispiel sind Mieter zu jedem Zeitpunkt vor willkürlichen Kündigungen oder unberechtigten Mieterhöhungen geschützt. Wenn Ihr Vermieter Ihnen gegenüber eine ordentliche Kündigung ausspricht, muss er in dieser auch den Grund der Kündigung nennen. Bei der Begründung werden allerdings oft Fehler gemacht. Wir prüfen das Schreiben und können bei Fehlern die Kündigung abwehren. Folgende drei Gründe kommen in Frage (§ 573 Abs. 2 BGB):

Eigenbedarf: Die Wohnung wird für den Vermieter, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Achtung: Kündigung wegen Eigenbedarf geht nur in seltenen Fällen: Der Eigentümer der Wohnung darf in der Regel kein Unternehmen sein, sondern eine Privatperson. Außerdem unterlaufen privaten Vermietern oft Fehler bei der Begründung und bei der Angabe von Fristen.

Verletzung von Vertragspflichten: Der Mieter hat seine vertraglichen Pflichten erheblich und schuldhaft verletzt. Auch in diesen Fällen können wir eine Abwehr versuchen, da Vermieter nicht selten Vertragsverstöße vorfallen, die nicht erheblich oder schuldhaft waren. Häufige Vertragsverstöße sind:

  • Stetiges Verstoßen gegen die geltende Hausordnung
  • Untervermietung des Mietobjekts an Dritte ohne Einvernehmen
  • Im Verzug mit der Mietzahlung
  • Betreiben eines nicht gestatteten nach außen erkennbaren Gewerbes
  • Haltung eines Haustieres trotz vorhandenen, rechtmäßigen Verbot
  • Wiederkehrende Störung des Hausfriedens
  • Mietobjekt unter Vorsatz beschädigt oder vernachlässigt
  • Wirtschaftlichkeit: Der Vermieter wird durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Objekts gehindert. Achtung: Dafür muss der Vermieter umfassende Nachweise erbringen. Oft ist auch dieser Kündigungsgrund nur vorgeschoben oder nicht glaubhaft bzw. hinreichend belegt.

    Was kostet der Service?

    Das Wichtigste zuerst: Sie zahlen nur etwas, wenn wir für Sie erfolgreich waren, d.h. für Sie die Kündigung abgewehrt oder aber die entstandenen Kosten aufgrund der ungerechtfertigten Kündigung vom Vermieter zurückgeholt haben. Im ersten Fall erhalten wir ein Erfolgshonorar in Höhe einer monatlichen Nettokaltmiete und im zweiten Fall erhalten wir ein Drittel der entsprechenden Summe.

    Wie erfolgsversprechend ist es gegen die Kündigung vorzugehen?

    Da sich die Rechtsprechung von Fall zu Fall unterscheidet, lässt sich keine pauschale Aussage diesbezüglich treffen. Sofern wir von geringen Erfolgsaussichten ausgehen, teilen wir Ihnen dies selbstverständlich mit. Wir schicken Ihnen unser Angebot zur Abwehr der Kündigung bzw. zur Rückforderung der Kosten nur zu, wenn wir von guten Erfolgsaussichten ausgehen.

    Wie lange dauert das Verfahren?

    Die Dauer eines Verfahrens lässt sich im Vorfeld nicht voraussagen. Je nachdem wie schnell ihr Vermieter bzw. ihre Hausverwaltung reagiert, kann das Verfahren innerhalb weniger Tage abgewickelt werden oder sich über einen längeren Zeitraum hinziehen. Wir versuchen selbstverständlich die Dauer des Verfahrens zu minimieren.

    Werde ich von wenigermiete.de auch gerichtlich vertreten?

    Ja, auch wenn wir stets eine außergerichtliche Lösung anstreben, ziehen wir für Sie auch vor Gericht - auf eigene Kosten natürlich.

    Wann wird mein Vermieter kontaktiert?

    Erst nachdem Sie uns beauftragt und uns ihr vollständiges Kündigungsschreiben sowie ihren Mietvertrag zugesendet haben, werden wir ihren Vermieter kontaktieren.

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    Prüfen Sie die Rechtsmäßigkeit der Mietvertragskündigung