Kostenlose Renovierung: So lassen Sie Ihren Vermieter für Sie kostenlos Schönheitsreparaturen durchführen

Viele Schönheitsreparaturklauseln sind ungültig. Wir prüfen Ihre Klausel und fordern Ihren Vermieter ggf. auf, Ihre Wohnung zu renovieren.

So funktioniert’s

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Vertragsklauseldaten eingeben

Mit Hilfe Ihrer Eingaben prüft unser Online-Rechner, ob Ihre Schönheitsreparaturklausel wirksam ist. Denn: Mehr als die Hälfte aller Klauseln werden von den Gerichten nicht akzeptiert. Für Sie heißt das dann: Der Vermieter ist in der Pflicht und muss für Sie renovieren. Auf seine Kosten.

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wenigermiete.de beauftragen

Sie beauftragen wenigermiete.de mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir tragen die Kosten und gehen zur Not vor Gericht.

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Kostenlose Renovierung erhalten

Sie erhalten im Erfolgsfall eine kostenlose Renovierung Ihrer Wohnung oder eine Entschädigung in Geld.

Stiftung Warentest und FINANZTIP

Getestet und empfohlen

Das Wichtigste zu Schönheitsreparaturen

Was sind Schönheitsreparaturen?

Der Gesetzgeber hat in § 28 Abs. 4 II. BV festgelegt, welche Arbeiten unter den Begriff „Schönheitsreparaturen“ fallen. In Satz 3 steht:

„Schönheitsreparaturen umfassen nur das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.

“Hier nicht genannte Arbeiten gelten grundsätzlich nur dann als Schönheitsreparaturen, wenn sie als vorbereitende Tätigkeiten der genannten Arbeiten notwendig sind. Um eine Wand ordnungsgemäß zu streichen, ist es bspw. notwendig vorhandene Bohrlöcher zu verschließen, auch wenn dies nicht explizit im Gesetz genannt wird. Abzugrenzen von den Schönheitsreparaturen, sind Instandhaltungsarbeiten, wie z.B. das Abschleifen vom Parkettboden oder der Außenanstrich der Fenster.

Mieter oder Vermieter, wer muss die Arbeiten durchführen?

Auch wenn gemäß § 535 Abs. 1 und § 538 BGB grundsätzlich der Vermieter für Reparaturen zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Gebrauch verantwortlich ist, kann im Mietvertrag bestimmt werden, dass der Mieter anfallende Schönheitsreparaturen übernimmt.

Daher findet sich in den meisten Mietverträgen eine entsprechende Klausel „Schönheitsreparaturen“, welche den Mieter zur Ausführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet.

Wichtig: Häufig finden sich unwirksame Vereinbarungen im Mietvertrag. Wir nehmen Ihre Schönheitsreparaturklausel unter die Lupe und setzen etwaige Rückerstattungsansprüche für Sie durch. Der Teufel steckt hier im Detail und wir kennen alle Details.

Was kostet unser Service?

Es gilt das wenigermiete.de-Versprechen: Sie zahlen nur etwas, wenn wir für Sie erfolgreich waren, d.h. Ihren Anspruch auf Renovierung der Wohnung für Sie durchgesetzt haben. In diesem Fall erhalten wir ein Drittel der entsprechenden Summe bzw. der Ersparnis (inkl. MWSt.). Sofern Geld von Ihrem Vermieter erstattet wird, rechnen wir bequem mit diesem ab, Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Sie haben weitere Fragen?

Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen und freuen uns von Ihnen zu hören.

So erreichen Sie uns:
Telefon: 030 28443300
Email: info@wenigermiete.de

Auf unserer FAQ Seite haben wir einige Fragen bereits für Sie zusammengefasst.

Zu unseren FAQ
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