Die Renovierungslüge: Warum Olga ihre Kaution zurückbekam, obwohl sie nach Auszug nicht renoviert hatte

Viele Vermieter fordern, dass die Wohnung bei Auszug renoviert übergeben wird. Doch die Klauseln dazu in den Mietverträgen sind oft ungültig. So war es auch bei Olga M., die von Stuttgart nach München zog. Ihre alte Vermieterin wollte einfach die Kaution einbehalten, um davon die Wohnung zu renovieren. Olga M. war bestens darüber informiert, dass ihre Vermieterin damit das Recht bricht. Trotz ihrer hartnäckigen Versuche, selbst zu ihrem Geld zu kommen, hat sich die Vermieterin erst bewegt, als Olga wenigermiete.de einschaltete.

Mieterhöhung erhalten?

Was waren das für eine Wohnung und Vermieterin in Stuttgart?

Ich hatte die Wohnung ganz klassisch über Immobilienscout 24 entdeckt und war bei einem Sammelbesichtigungstermin. Am nächsten Tag rief mich die Vermieterin an und bot mir die Wohnung an, weil sie von mir den besten Eindruck hatte. Ich übernahm die Wohnung unrenoviert von den Vormietern und bekam dafür deren Küche. Mit der Vermieterin war immer alles einwandfrei, wir fanden uns gegenseitig sympathisch, die Kommunikation klappte gut, und sie übernahm auch die Rechnungen für Reparaturen, die in ihren Bereich als Vermieterin fielen.


Sie haben gekündigt, um nach München zu ziehen. Wie lief die Wohnungsübergabe?

Alles war unkompliziert. Die Nachmieter übernahmen die Wohnung ebenfalls unrenoviert von mir und bekamen dafür die Küche. Die Vermieterin kam zur Übergabe, sah sich alles an, sagte „Ok, alles gut“, notierte meine neue Adresse, meine Bankverbindung und sagte, dass sie mir die Nebenkostenabrechnung des Vorjahres schicken und mir meine Kaution überweisen würde. Dann geschah aber nichts…

Wie haben Sie nachgehakt?

Sie ist eine ältere Dame, die keine Emails benutzt, also rief ich immer an und sprach auf den Anrufbeantworter. Während der Mietzeit klappte das auch wunderbar, und sie rief zurück, dann nicht mehr. Ich rief sogar meine Nachmieter an, weil ich dachte, ihr könnte etwas passiert sein, aber als diese mir sagten, dass sie in regen Kontakt mit ihr stehen, war mir klar, dass ich einfach proaktiv ignoriert werde.

Was war Ihre erste Reaktion darauf?

Ich bin gleich davon ausgegangen, dass das unberechtigt ist, weil in meinem Vertrag bei den Schönheitsreparaturen Fristen drinstehen, die besagen, wieviel man bei Auszug zu zahlen hat, je nach Anzahl der Jahre, die die letzten Reparaturen zurückliegen. Ich hatte schon mal in einer Verbrauchersendung gehört, dass eine solche Klausel ungültig ist.

Wie gingen Sie dann weiter vor?

Im Frühjahr 2019 habe ich noch mal einen richtig bösen Brief geschrieben, eine Frist gesetzt und mit einem Anwalt gedroht. Daraufhin bekam ich die Hälfte der Kaution, also 750 Euro überwiesen. Meine ehemalige Vermieterin schrieb, dass sie die andere Hälfte für zu leistende Schönheitsreparaturen einbehalte.

Wie kamen Sie dann dazu, wenigermiete.de einzuschalten?

Wenigermiete.de war ein glücklicher Zufall für mich. Denn eigentlich wollte ich gar keinen Anwalt einschalten, weil ich dachte, dass die Kosten dann meine restliche Kaution auffressen würden. Mir war aber auch sofort klar, dass ich es alleine nicht schaffen würde, mein restliches Geld zurückzuholen, denn meine Ex-Vermieterin hatte mich ja schon zwei Jahre lang ignoriert. Beim ersten Blick auf die Seite von wenigermiete.de dachte ich, dass es nur um Mietsenkungen geht, aber dann habe ich mich gefreut, als ich gesehen habe, dass die Abwehr von Schönheitsreparaturen auch im Angebot ist.

Hatten Sie erst Bedenken, Ihre Daten in unser Portal einzugeben?

Eigentlich nicht. Ich hatte schon gute Erfahrung mit anderen Portalen gemacht, über die ich mein Auto verkauft und eine Entschädigung für meine Flugverspätung erhalten habe.

Wie ging es aus?

Ich habe noch eine Vollmacht unterschrieben und ein paar Dokumente geschickt und dann ein paar Wochen später den Rest meiner Kaution von meiner ehemaligen Vermieterin überwiesen bekommen. Endlich hatte ich die Sache, die mich zwei Jahre genervt hatte, von der Backe. Dafür fand ich die Provision von 249 Euro wirklich fair.

Schönheitsreparatur-Info

1. Einbauschränke und Parkett: Zu den zulässigen geforderten Schönheitsreparaturen gehört das Streichen der Wände und Decken, der Heizkörper einschließlich der Heizungsrohre, der Innentüren samt Rahmen, der Fenster und Außentüren von Innen. Steht im Mietvertrag, dass der Mieter auch dazu verpflichtet ist, Einbauschränke zu streichen, Parkett abzuziehen und dessen Versiegelung wiederherzustellen, geht das zu weit und hat zur Folge, dass die ganze Klausel ungültig ist. Auch die Formulierung, dass Fenster und Türen gestrichen werden sollen, kippt die ganze Klausel, weil Mieter nur zum Streichen von innen verpflichtet sind.



2. Unrenovierter Zustand beim Einzug: Nach BGH-Urteil sind Mieter, denen bei Einzug eine Wohnung unrenoviert überlassen wurde, nicht dazu verpflichtet, bei Auszug Schönheitsreparaturen durchzuführen, wenn sie vom Vermieter für den unrenovierten Zustand keinen angemessenen finanziellen Ausgleich dafür bekommen haben.



3. Quotenabgeltungsklausel: Diese Klausel beteiligt den Mieter beim Auszug finanziell an den geschätzten Kosten für eine Renovierung, wenn diese noch nicht erforderlich ist. Die Höhe ist starr festgelegt nach den Jahren, die das letzte Renovieren zurückliegt. Zum Beispiel 40 Prozent Kostenbeteiligung, wenn die Arbeiten 2 Jahre zurückliegen, 60 Prozent bei 3 Jahren usw. Damit stellt die Quotenabgeltungsklausel laut BGH eine vom Vermieter vorbestimmte vom Mieter nicht im Vorfeld genau abschätzbare und bezifferbare Belastung finanzieller Art dar und kippt die gesamte Verpflichtung, Schönheitsreparaturen durchzuführen.


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