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Bundesgerichtshof: Weite Auslegung des Inkasso-Begriffs im Sinne einer modernen Rechtsdurchsetzung

Berlin, 16. Oktober 2019: Der Bundesgerichtshof hat heute darüber verhandelt, ob wenigermiete.de (LexFox GmbH) als Inkassounternehmen rechtliche Ansprüche von Mietern aus dem Mietpreisbremsengesetz durchsetzen darf. Die Richter des Bundesgerichtshofs haben zwar keine endgültige Entscheidung getroffen, aber erkennen lassen, dass eine weite Auslegung des Inkasso-Begriffs im Sinne einer modernen Rechtsdurchsetzung im Zweifel vom Gesetzgeber gewollt ist und durch vorherige Bundesverfassungsgerichtsurteile aus den Jahren 2002 und 2004 bereits impliziert wurde. Die Verkündung des Urteils wurde auf den 27. November um 12:00 Uhr angesetzt.

Exemplarisch ging es bei der heutigen Verhandlung um den Fall eines Mieters aus Berlin, der laut Mietspiegel rund 24 Euro zu viel Miete zahlt. Das ausstehende Urteil ist richtungsweisend, weil auch andere sogenannte Legal-Tech-Unternehmen wie myright (Dieselskandal) oder flightright (Flugverspätungen) nach einem ähnlichen Modell arbeiten.

Daniel Halmer, Rechtsanwalt und Gründer von wenigermiete.de: “Bevor wir unser Angebot für Mieter starteten, haben wir genau recherchiert, was geht und was nicht.

Wir freuen uns daher, dass der Bundesgerichtshof heute Signale gesetzt hat, die darauf hindeuten, dass er dies ähnlich sieht. Wir gehen weiterhin davon aus, dass unsere Lizenz als eingetragener Rechtsdienstleister unser Angebot zur Mietpreisbremse vollumfänglich abdeckt und dass die rechtlichen Fragen bereits durch vorherige Urteile hinreichend diskutiert und geklärt wurden.

Wir werden nun genau dort weitermachen, wo wir aktuell schon dran sind: Wohnungsunternehmen brechen systematisch geltendes Recht - wir setzen uns dafür ein, dass Mieter zu ihren Ansprüchen kommen. Das Gleiche machen wir für Kunden von Internetanschlüssen (weniger-internetkosten.de), welche die versprochene Geschwindigkeit von ihrem Anbieter nicht erhalten. Und für Arbeitnehmer, denen unrechtmäßig gekündigt wurde (mehrabfindung.de).

Prinzipiell denken wir: Eine Entscheidung gegen Legal Techs kann eigentlich nicht im Interesse von Politik und Gesellschaft sein. Der Rechtsstaat sollte ja für möglichst alle Menschen funktionieren und nicht nur für diejenigen, die vorab viel Geld für einen Anwalt aufbringen können. Wohin letzteres führt, sehen wir bei den Themen Mieten und Internetverträge. Unternehmen halten sich nicht an die Gesetze, weil sie wissen, dass Verbraucher ihre Rechte sowieso nicht einfordern.”

Für Interview-Anfrage wenden Sie sich gerne direkt an:
Philipp Hinz

E-Mail: philipp.hinz@lexfox.com Mobile: +49 (0) 179 746 0625


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