Post zum Mietendeckel? Wir zeigen Ihnen, wie Sie damit Ihre Miete senken können!

Berlin, 29. April 2020: Haben Sie auch einen Brief von Ihrem*Ihrer Vermieter*in mit Angaben zu Ihrer Wohnung erhalten und fragen sich nun, was Sie damit tun können? wenigermiete.de zeigt Ihnen, wie Sie mit diesen Angaben den Berliner Mietendeckel durchsetzen und bares Geld sparen können!

Sie zahlen zu viel Miete?

 

In den letzten Tagen haben wenigermiete.de immer mehr Anfragen zu einem Brief mit Angaben zur Wohnung im Hinblick auf den Mietendeckel erreicht. Unklar war vielen Berliner Mieter*innen bislang, was sie mit dem Brief anfangen können und ob Sie darauf mit einer bestimmten Frist antworten müssen. So viel sei an dieser Stelle gesagt: Dieser Brief dient lediglich Ihrer Information, wenn Sie den Mietendeckel durchsetzen wollen. Doch warum genau schickt der*die Vermieter*innen freiwillig ein Schreiben, mit dem Sie die Miete senken können?

Warum schickt mir der*die Vermieter*in diesen Brief?

Dass Sie nun Post von Ihrem Vermieter bekommen haben, ist Vorschrift des neuen Mietendeckels. Nach dem neuen Gesetz muss Sie Ihr*e Vermieter*in bis zum 22. April 2020 über die Grundlagen Ihrer Mietwohnung informieren. Das sind zum Beispiel:

• Wohnungsgröße und Baujahr

• Erstmalige Bezugsfertigkeit und Ausstattung (zum Beispiel Bad / Sammelheizung)

• „Moderne“ Ausstattungsmerkmale (zum Beispiel Einbauküche / hochwertige Sanitärausstattung)

Sie haben keinen Brief bekommen?

Normalerweise müsste Ihr*e Vermieter*in für diesen Verstoß gegen die Informationspflicht ab dem 23. April 2020 bis zu 500.000 Euro Strafe bezahlen. Aufgrund von Corona wurde diese Pflicht aber für sechs Monate ausgesetzt.

Wie kann ich mit diesen Angaben Miete sparen?

Mit den im Brief enthaltenen Angaben können Sie ab dem 23. November 2020 bares Geld sparen. Denn auf Grundlage des Mietendeckels ist es mit den Ihnen vorliegenden Angaben möglich, Ihre Miete zu senken, wenn diese 20 Prozent über den Werten dieser Mietentabelle liegt:

Erstmalige Bezugsfertigkeit der Wohnung und Ausstattung Mietpreis pro Quadratmeter
Bis 1918 mit Sammelheizung und Bad 6,45 Euro
Bis 1918 mit Sammelheizung oder Bad 5,00 Euro
Bis 1918 ohne Sammelheizung und Bad 3,92 Euro
1919 bis 1949 mit Sammelheizung und Bad 6,27 Euro
1919 bis 1949 mit Sammelheizung oder Bad 5,22 Euro
1919 bis 1949 ohne Sammelheizung und Bad 4,59 Euro
1950 bis 1964 mit Sammelheizung und Bad 6,08 Euro
1950 bis 1964 mit Sammelheizung oder Bad 5,62 Euro
1965 bis 1972 mit Sammelheizung und Bad 5,95 Euro
1973 bis 1990 mit Sammelheizung und Bad 6,04 Euro
1991 bis 2002 mit Sammelheizung und Bad 8,13 Euro
2003 bis 2013 mit Sammelheizung und Bad 9,80 Euro
Hier geht's zum vollständigen Mietendeckel-Gesetz >>

Brauche ich dafür anwaltliche Hilfe?

Um die Miete zu senken, können Sie sich zum Beispiel das kostenlose Schreiben des wenigermiete.de Vereins für Mieterrechte e.V. herunterladen, das Sie selbst an den*die Vermieter*in senden. Damit können Sie schon jetzt Ihre reduzierte Miete ab Herbst 2020 anmelden.

Doch da sich einige Vermieter*innen möglicherweise weigern werden, die Miete freiwillig zu senken, können Sie Ihr Recht auch gerichtlich ohne Kostenrisiko von wenigermiete.de durchsetzen lassen.

Wie sicher ist der Mietendeckel?

Wie Sie vielleicht schon in den Medien gehört haben, ist der Mietendeckel stark umstritten. Es könnte sein, dass dieser in den nächsten Monaten verfassungsgerichtlich gekippt wird. Daher wird empfohlen, die gesparten Gelder nicht auszugeben, um im Zweifelsfall das Geld zurückzahlen zu können.

Dieses Szenario wünscht sich natürlich kein*e Mieter*in. Daher können Sie auch auf die sichere Methode Mietpreisbremse zurückgreifen, um sofort Ihre Miete zu senken. Denn dieses Gesetz hat sich schon oft vor Gericht bewährt, wie Dr. Daniel Halmer Rechtsanwalt und Gründer des Mieterportals wenigermiete.de erklärt:

„Unsere Empfehlung ist klar: Wer nach Sommer 2015 in Berlin einen Mietvertrag abgeschlossen hat, sollte die Mietpreisbremse ziehen. Denn die Absenkung per Mietendeckel ist rechtlich höchst umstritten, kommt erst im Herbst 2020 und wird meist kein größeres Sparpotenzial bringen als die Mietpreisbremse.”

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