Mietrecht > Rückzahlung der Mietkaution

Rückzahlung der Mietkaution nach dem Auszug

Dass der*die bisherige Vermieter*in die Mietkaution nach dem Auszug einbehält, ist ein häufiges Ärgernis beim Umzug. Welche Rechte Sie als Mieter*in haben und wann der*die Vermieter*in die Kaution einbehalten darf, erfahren Sie hier.

  ARTIKEL VON wenigermiete.de-Gründer und Anwalt Dr. Daniel Halmer
  1. Was ist die Mietkaution?
  2. Gründe zur Einbehaltung der Kaution
  3. Wann muss die Kaution zurückerstattet werden?
  4. Wie lange kann die Kaution einbehalten werden?
  5. Kann die Kaution „abgewohnt“ werden?

Was ist die Mietkaution?

Die Mietkaution dient als Sicherheitsleistung des*der Mieter*in, um etwaige Forderungen des*der Vermieter*in gegenüber der*dem Mieter*in auszugleichen. Sie wird in der Regel durch die Zahlung auf ein Mietkautionskonto hinterlegt oder durch eine Bankbürgschaft geleistet. Die Höhe der Mietkaution darf drei Monatskaltmieten nicht übersteigen.

Rückzahlung der Mietkaution

Gründe zur Einbehaltung der Kaution

Viele Mieter*innen wundern sich, warum ihr*e Vermieter*in auch nach dem Auszug noch einen Grund hat, die Mietkaution einzubehalten. Die gängigsten Gründe für die Einbehaltung der Kaution sind:

Mietzahlungsrückstand

Der Vermieter kann während der Mietzeit entstandene Mietzahlungsrückstände mit der hinterlegten Kaution verrechnen.

Beschädigung der Wohnung

Für den Fall, dass die Wohnung beschädigt wurde und demnach nicht im angemieteten Zustand zurückgegeben wird.

Mangelhafte Schönheitsreparaturen

In den meisten Mietverträgen wird vereinbart, dass der*die Mieter*in anfallende Schönheitsreparaturen übernehmen muss. Wurden diese nicht vertragsgemäß ausgeführt, kann der*die Vermieter*in eine entsprechende Entschädigung verlangen. Hier ist es jedoch ratsam, dass Sie sich vor dem Ausführen der Schönheitsreparaturen darüber informieren, ob die Klausel im Mietvertrag gültig ist. Sollte die Schönheitsreparaturklausel ungültig sein, müssen Sie die Renovierungsarbeiten nicht durchführen. Auf wenigermiete.de können Sie die Schönheitsreparaturklausel überprüfen und durch die wenigermiete.de-Vertragsanwält*innen abwehren lassen.

Verzögerte Wohnungsrückgabe

Nach § 546a BGB kann der*die Vermieter*in, für den Fall, dass Sie als Mieter*in die Wohnung verspätet übergeben, eine Entschädigung für die Dauer der Vorenthaltung verlangen.

Nebenkostennachzahlungen

Für den Fall, dass nach der Nebenkostenabrechnung noch Nachzahlungen zu leisten sind, kann der*die Vermieter*in zumindest einen Teil der Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses einbehalten.

Geld sparen beim Umzug
Mit wenigermiete.de können Sie die Schönheitsreparaturklausel Ihres Mietvertrages prüfen und abwehren lassen bzw. Geld zurückfordern.

Die Broschüre zu
Schönheitsreparaturen
als PDF zum Download.

Wann muss die Kaution zurückerstattet werden?

Grundsätzlich hat der*die Vermieter*in eine, vom Einzelfall abhängige, angemessene Frist, in der er*sie feststellen muss, ob noch etwaige Forderungen bestehen, die eine Einbehaltung der Kaution, wenn auch nur zum Teil, rechtfertigen würde. Demnach muss der*die Vermieter*in die Kaution dann zurückerstatten, wenn keine etwaigen Forderungen mehr bestehen und somit kein Sicherungsgrund der Kaution mehr gegeben ist.

Wie lange kann die Kaution einbehalten werden?

Der häufigste Grund, warum die Kaution nicht zeitnah nach der Beendigung des Mietverhältnisses zurückerstattet wird, sind etwaige Nebenkostennachzahlungen, die der*die Vermieter*in erst im Zuge der Nebenkostenabrechnung feststellen kann. Der*Die Vermieter*in hat, nach § 556 Abs. 3 BGB, grundsätzlich bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, Ihnen die Nebenkostenabrechnung zuzustellen.

Damit Mieter*innen, die zum Beginn des Abrechnungszeitraums ausziehen, nicht zu lange auf eine Nebenkostenabrechnung warten müssen, gilt auch für die Nebenkostenabrechnung der Grundsatz, dass der*die Vermieter*in eine, vom Einzelfall abhängige, angemessene Frist zur Erstellung der Abrechnung einhalten muss. Diese richtet sich insbesondere nach dem Zugang der für die Abrechnung relevanten Daten. Somit kann eine Rückerstattung der vollen Kaution beispielsweise erst nach sechs Monaten rechtmäßig sein.

Kann die Kaution „abgewohnt“ werden?

Die Kaution dient als Versicherung für den*die Vermieter*in gegen Mietzahlungsausfälle des*der Mieter*in. Viele Mieter*innen glauben daher, dass Sie nach Kündigung des Mietverhältnisses die Kaution „abwohnen“ können und stellen die Mietzahlungen ein. Dies ist nicht erlaubt, weil Sie erst nach dem Ende des Mietvertrages einen Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution haben.

Sie möchten umziehen oder haben in den letzten sechs Monaten Schönheitsreparaturen durchgeführt?
Lassen Sie Ihren Mietvertrag mithilfe von wenigermiete.de überprüfen und die Renovierungspflicht abwehren oder Geld für die durchgeführten Arbeiten zurückfordern.


Weitere Informationen

Bekannt aus: