Viele Landesverordnungen zur Mietpreisbremse sind fehlerhaft und deshalb ungültig. Wir fordern deshalb Schadensersatz für die Mieter. In München hat das Landgericht gestern nun gegen uns entschieden, aber wir kämpfen weiter - nicht nur in Bayern, auch in Hessen, Hamburg und Baden-Württemberg und wenn es sein muss vor dem Bundesgerichtshof.
Es ist eigentlich unfassbar - die Mietpreisbremse wird in Hessen, Bayern, Hamburg für ungültig gehalten, weil die Landesregierungen Fehler machen bei der Umsetzung, konkret, beim Erlass einer gesetzlichen Verordnung. In Bayern sind wir deshalb jetzt gerichtlich dagegen vorgegangen: Wenn das Land Bayern dafür verantwortlich ist, dass unser Mandant die Miete nicht senken kann, obwohl ihm das nach dem Gesetz eigentlich so zusteht, dann muss Bayern auch für den Schaden aufkommen (Staatshaftungsklage). Um ganze 42 Prozent Minderung bzw. 350€ monatlich geht es hier. Der Vermieter verlangt für eine Wohnung in Münchner Stadtlage 15,50€ pro m2 statt der laut Mietpreisspiegel vorgesehenen 10,98€.
Das Landgericht in München wies diese Klage nun zurück: Das Bundesland könne nicht für einen Schaden haftbar gemacht werden, der einer Einzelperson entstanden ist. Wir lassen uns davon nicht aufhalten und gehen nun beim Oberlandesgericht in Berufung. Und wenn nötig, tragen wir die Rechte der Mieter auch bis vor den Bundesgerichtshof.
Auch in Hessen und Berlin werden wir wegen fehlerhafte Verordnungen, die eigentlich den Schutz der Mieter bezweckten, nun aber das Gegenteil bewirken, gegen die Bundesländer rechtliche Schritte einleiten. Es kann nicht sein, dass Mieter in ganz Deutschland von einem Gesetz nicht Gebrauch machen können, weil Sachbearbeitern in den behördlichen Stellen überall in Deutschland Formfehler unterlaufen. Dabei geht es um einiges: Wir schätzen, dass den Mietern jedes Jahr ein Schaden in Milliardenhöhe entsteht.
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