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Mietminderung bei Schimmel in der Wohnung

Staubig, schmierig, faserig, flockig. Schimmel kann in allen erdenklichen Formen, auf vielen verschiedenen Oberflächen und von schwarz bis blau oder rot auch in allen Farben vorkommen. Ob der Schimmel nun gesundheitsgefährdende Wirkung hat oder lediglich Schäden am Bauwerk oder der Einrichtung der Wohnung hinterlässt, ist Schimmelbefall als Mangel der Mietwohnung anerkannt. Doch nicht jeder Schimmelbefall legitimiert sofort die Mietminderung.

  ARTIKEL VON wenigermiete.de-Gründer und Anwalt Dr. Daniel Halmer
  1. Schimmel dem Vermieter melden
  2. Versteckten Schimmelbefall erkennen
  3. Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
  4. Schimmelbefall durch falsches Lüften

Mietminderung bei Schimmel in der Wohnung

Schimmel dem Vermieter melden

Jeder Mangel an der Mietsache erfordert grundsätzlich, dass der Mieter die Sache dem Vermieter anzeigt. Damit soll dem Vermieter die Möglichkeit gegeben werden, dem Mangel nachzugehen und zu prüfen, ob der Mangel tatsächlich vorliegt, und dem Vermieter zusätzlich Zeit geben, den Mietmangel zu beseitigen – zum Schutz des Mieters und des Eigentums des Vermieters.

Diese Mängelanzeige muss „unverzüglich“ erfolgen. Das Gesetz will damit verhindern, dass der Mangel und dessen Folgen sich festigen, größer werden oder intensivieren, bis der Mieter sich zur Anzeige entscheidet und mit der Mangelbeseitigung begonnen werden kann. Problematisch ist allerdings, dass nicht jeder Schimmelbefall sichtbar ist. Auch der Schimmel, der mit dem Auge nicht zu erkennen ist, stellt bereits einen Mietmangel dar und ist anzeigepflichtig. Damit auch der Schimmelverdacht.

Versteckten Schimmelbefall erkennen

Jedoch gibt es Anzeichen, anhand derer ein Mieter einen versteckten Schimmelbefall erkennen kann. Markantestes Zeichen für Schimmel ist eine hohe Luftfeuchtigkeit und der Geruch. Schimmel wächst besonders gut bei einer Raumluftfeuchtigkeit von über 80% und Temperaturen zwischen 20 und 30 Grad innerhalb der Wohnung. Es kann jedoch auch darunter schon zu Schimmelpilzbildung kommen.

Der Geruch ist aber oft das am einfachsten handhabbare Kriterium. Stellt man einen Geruch nach abgestandenem, modrigem oder muffigem Wasser fest, dann besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Schimmel sich bereits gebildet hat.

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Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?

Sollte die Wohnung diesen Mangel aufweisen und der Vermieter den Schimmel nicht beseitigen, dann können Sie die Miete mindern. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Minderung nicht gesondert dem Vermieter mitgeteilt werden muss, sondern die Minderung einfach so besteht und der Mieter sofort weniger zahlen muss.

Allerdings ist wichtig, dass Mietminderungen nicht voreilig vorgenommen werden. Mindert der Mieter, ohne dazu berechtigt zu sein, kommt er mit einem Teil der Mietzahlung in Verzug. Ist der Mieter mit ausreichenden Geldbeträgen in Verzug, schafft der Mieter damit selbst einen Kündigungsgrund für den Vermieter. Es ist daher ratsam, zuvor ausführlich prüfen zu lassen, ob der Mangel wirklich zur Minderung berechtigt und in welcher Höhe.

Auch sind nicht alle Schimmelbefälle auch sofort mietminderungsberechtigende Mängel. Jeder Mieter muss die Mietsache, die er vom Vermieter bekommt, sorgfältig behandeln. Sind also Schimmelbefälle auf ein Verhalten des Mieters selbst zurück zu führen, besteht deshalb kein Minderungsrecht. Andernfalls wäre dies nach der Interpretation des Gesetzgebers eine Benachteiligung des Vermieters.

Schimmelbefall durch falsches Lüften

Der Mieter ist oftmals für Schimmelbefall verantwortlich, der aufgrund falschen Lüftens und falschen Heizens entsteht. So ist regelmäßiges Durchlüften von 10 bis 15 Minuten geboten und kann darüber hinaus auch ein Lüften nach Kochen und Duschen erforderlich sein. Hat der Sanitärbereich gar kein Fenster, sondern besteht nur eine Entlüftungseinrichtung, kann ein etwaiger Schimmelbefall im Badezimmer schon nicht in den Verantwortungsbereich des Mieters fallen, sodass hier eine Minderung meist vorgenommen werden kann.

Schimmel in der Wohnung vorbeugen

Aber auch scheinbar harmlose Dinge, wie die Möblierung, können Schimmelbefall auslösen. Liegen die Möbel zu dicht an der Wand an, kann sich Tauwasser bilden, welches Schimmel hervorruft, nachdem es in die Tapete eindringt. Es ist daher wichtig, dass der Mieter stets den Abstand, den die Scheuerleiste vorgibt, einhält.

Weitere Tipps zur Vorbeugung von Schimmel finden Sie auch auf der Webseite des Umweltbundesamtes und der Verbraucherzentrale.

Haben Sie Schimmel in der Wohnung entdeckt?
Prüfen Sie, ob Sie zur Minderung der Miete berechtigt sind.


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