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Die 7 häufigsten Wohnungsmängel im Winter und
wie viel Entschädigung Sie fordern können

Die Zimmer werden nicht warm genug, das Warmwasser dauert ewig, die Heizung macht Geräusche, durch die Fenster zieht es - in den Herbst- und Wintermonaten kommt es besonders oft zu Mängeln in der Wohnung. In schweren Fällen können Mieter dann bis zu 100% der Miete zurückfordern. Allerdings nur, wenn der Mieter die Mängel mitgeteilt hat und der Vermieter nicht tätig geworden ist. Wir haben zusammengetragen, wie viel Entschädigung Ihnen bei diesen Mängeln zustehen könnte:

  ARTIKEL VON wenigermiete.de-Gründer und Anwalt Dr. Daniel Halmer
  1. Warmwasser dauert zu lange
  2. Undichte Fenster und Zugluft
  3. Die Heizung macht Geräusche
  4. Schimmel
  5. Die Wohnung wird nicht warm genug
  6. Die Heizung ist ausgefallen
  7. Keine Heizung und kein Warmwasser

Die 7 häufigsten Mietmängel im Winter

Warmwasser dauert zu lange: Bis zu 10% Minderung

Aufgrund kalter Leitungen und längerer Aufheizzeiten kommt es im Winter oft vor, dass es länger dauert, bis warmes Wasser ankommt. Verstreichen mehr als 10 Sekunden oder laufen mehr als 10 Liter kaltes Wasser vor, kann eine Reduzierung der Miete von bis zu 10% geltend gemacht werden. Das Landgericht Berlin entschied sogar, dass maximal nur drei Liter Wasser bis zur Erwärmung auf 55 Grad Celsius “abfließen” dürfen. Fällt das Warmwasser ganz aus, zum Beispiel der Boiler im Badezimmer, und wird der Vermieter nicht tätig, können 15% oder mehr gerechtfertigt sein.

Undichte Fenster und Zugluft: Bis zu 15% Minderung

Führen undichte Fenster zu Zugluft und Wärmeverlust in den Räumen, kann der Mieter bis zu 15% Reduzierung der Miete einfordern. Der Vermieter ist verpflichtet für eine Abdichtung der Fenster zu sorgen, unabhängig vom Alter des Gebäudes.

Die Heizung macht Geräusche: Bis zu 15% Mietminderung

Gehen von der Heizung Pump- oder Klopfgeräusche aus, berechtigt dies zu einer Mietminderung zwischen 10% und 15%. Entsprechende Urteile fällten das Landgericht Hamburg und das Landgericht Münster. Der Mangel tritt meist bei Wohnungen im Erdgeschoss auf, die direkt über der im Keller liegenden Heizungsanlage liegen. Übrigens: Auch wenn vom Heizungsraum übermäßige Wärme in die darüberliegende Wohnung ausgeht, stellt das einen Mangel dar.

Schimmel: 20% bis 100% Mietminderung

Die Herbst- und Wintermonate sind auch die Hochsaison für Schimmel in der Wohnung. Nicht selten entsteht dieser durch fehlerhaftes Lüften (zum Beispiel, wenn weniger als 10-15 Minuten jeden Tag das Fenster aufgemacht wird.) Der Mieter ist nur dann für eine Reduzierung der Miete berechtigt, wenn der Schimmel auf Baufehler beruht, und er nicht auf besondere “Anforderungen an die Belüftung” hingewiesen wurde. Um wieviel die Miete dann reduziert werden kann, hängt davon ab, welche Räume betroffen sind und ob davon eine “Gesundheitsgefährdung” ausgeht. Die Urteile reichen von 20% über 50% bei Befall eines großen Wohnzimmers, bis hin zu 100%, wenn der Schimmel in allen Zimmern auftritt.
Mehr zum Thema Schimmel.

Die Wohnung wird nicht warm genug: Bis zu 20% Mietminderung

Im Wohnbereich wie Küche, Bad, Wohnzimmer muss der Vermieter eine Mindesttemperatur von 20-22 Grad Celsius sicherstellen. Schon wenn die Heizungsanlage diese Temperatur um 1-2 Grad Celsius verfehlt, steht dem Mieter eine Minderung der Miete zu. Das Oberlandesgericht Dresden hat einem Mieter in einem solchen Fall 20% Mietminderung für einen Zeitraum von Oktober bis April zugesprochen. Bei einer angenommen Miete von 800€ kämmen hier schnell über 1000€ zusammen.

Die Heizung ist ausgefallen: Bis zu 70% Minderung

Fällt die Heizung in den Wintermonaten ganz aus, kann sogar eine Minderung der Miete von 70% angestrebt werden. Die Höhe der Mietminderung hängt generell davon ab, wie kalt es in der Wohnung wird. Selbst wenn die Heizung noch Wärme abgibgt, die Zimmer aber nicht wärmer als 14 oder 15 Grad werden, kann eine Reduzierung von 70% bereits gerechtfertigt sein.
Mehr zum Thema Heizungsausfall.

Winter-Mängel?
Prüfen Sie kostenlos, ob Sie zur Minderung der Miete berechtigt sind und wieviel Geld Sie zurückerfordern könnten:

Heizung, Warmwasser oder Fenster defekt?
Sie haben den Vermieter auf den Mangel hingewiesen aber er reagiert nicht?

Die Broschüre
Mietminderung bei Mängeln
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