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7 Experten-Tipps für Mieter: So setzen Sie Ihr Recht durch

Sie haben Schimmel in der Wohnung und Ihr Vermieter unternimmt nichts dagegen? Sie möchten prüfen, ob Sie als Mieter Reparaturen in Ihrer Wohnung zahlen müssen? Überhaupt haben Sie das Gefühl, zu viel Miete zu bezahlen? Kein Problem – wenigermiete.de hilft Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen.

  ARTIKEL VON wenigermiete.de-Gründer und Anwalt Dr. Daniel Halmer

Mieter und Vermieter im Kräftegleichgewicht

Sie als Mieter sind rechtlich bestens geschützt. Sie können dem Vermieter auf Augenhöhe begegnen. wenigermiete.de unterstützt Sie schnell und unkompliziert dabei, Ihre Rechte zu wahren. Wir stehen Ihnen mit Expertenwissen und Erfahrung zur Seite – von einer ersten juristischen Einschätzung bis hin zum Gerichtsverfahren.

Für Mieter gilt das wenigermiete.de-Versprechen: Sie zahlen nur etwas, wenn wir für Sie erfolgreich sind. Dann wird ein Erfolgshonorar berechnet, das in der Regel unter den Kosten für die Beauftragung eines Anwalts liegt. Kommt es trotz Einigungsversuch zu einem Prozess, übernimmt wenigermiete.de die Kosten für das Verfahren.

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1. Mieterhöhung abwehren

Bisher haben Sie zum Beispiel knapp 11 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter bezahlt, jetzt verlangt der Vermieter mehr? Nehmen Sie Mieterhöhungen nicht einfach so hin! Allein das Informationsschreiben über Modernisierungsmaßnahmen für die Wohnung ist oft rechtlich so nicht zulässig. Unsere Vertragsanwälte prüfen Ihr Mieterhöhungsschreiben. Lässt sich die Kündigung abwehren, stellt Ihnen wenigermiete.de einen Schutzbrief aus. Bei Bedarf wird ein anwaltliches Abwehrschreiben verfasst. Gelingt keine Einigung, gehen wir vor Gericht und schützen Sie vor überteuertem Wohnraum.
 Weitere Informationen zur Abwehr von Mieterhöhungen

2. Vor Kündigung durch den Vermieter schützen

Ein Kündigungsschreiben der Wohnung in den Händen zu halten, muss Ihnen nicht den Boden unter den Füßen wegziehen. Es sind manchmal die Kleinigkeiten, die der Vermieter falsch gemacht hat. Für Kündigungen müssen z. B. bestimmte Fristen eingehalten werden und zugleich auch die Rahmenbedingungen stimmen. Unsere Vertragsanwälte prüfen, ob die Wohnungskündigung wirksam ist, und wehren sie ab – zur Not auch durch einen Prozess, bei dem wir die Kosten übernehmen.
 Weitere Informationen zur Abwehr von Mietvertragskündigungen

3. Schadensersatz nach Kündigung fordern

Ihnen wurde wegen Eigenbedarf gekündigt und Sie mussten ausziehen? Oft genug täuschen Vermieter die eigene Nutzung der Wohnung nur vor, um Altmieter loszuwerden und die Wohnung anschließend teuer zu vermieten. War die Kündigung Ihres Mietvertrags nicht rechtens, erstreiten unsere Vertragsanwälte Schadensersatz für Sie. Das kann für Sie beispielsweise bedeuten, dass der Vermieter Ihre Umzugskosten und die Mehrkosten Ihrer neuen Wohnung übernehmen muss.
 Schadenersatzforderung geltend machen

4. Mietpreisbremse ziehen

Bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Seit Jahren steigen die Mieten in den großen deutschen Städten stetig an, zwischen 2012 und 2016 im Durchschnitt um 15 Prozent. In Ballungsräumen sogar noch stärker. Der Gesetzgeber hat das Problem steigender Mieten erkannt und 2015 die Mietpreisbremse eingeführt. Sie soll dafür sorgen, dass die Miete nicht zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete übersteigt.

Die Mietpreisbremse einfach erklärt:

Vermieter halten sich nicht immer daran. Unseren Schätzungen zufolge verstoßen derzeit etwa zwei Drittel aller Vermieterinnen und Vermieter gegen die Mietpreisbremse. Mit uns können Sie ganz leicht herausfinden, ob die Höhe Ihrer Miete zulässig ist: Es genügen einige Daten wie die Lage des Hauses und die Größe der Wohnung.
 Sparpotential mit wenigermiete.de berechnen

5. Recht auf Mietminderung

Die Heizung fällt aus und es dauert, bis es wieder warm wird. Der Baulärm macht Ihnen wochenlang Ohrenschmerzen und die Trocknungsgeräte laufen auf Hochtouren. Gibt es nachvollziehbare Mängel an der Wohnung, haben Sie Anspruch auf eine Mietminderung. Unsere Vertragsanwälte beurteilen, was Ihnen an Mietminderung zusteht, setzen die Beseitigung der Mängel durch und klagen zu viel bezahlte Miete für Sie ein.
 Mehr Informationen zur Mängelanzeige und Mietminderung

6. Schönheitsreparaturkosten zurückfordern

Der Vermieter hat nach Ihrem Auszug die Heizkörper streichen lassen und die Rechnung an Sie geschickt? Der Parkettboden wurde neu versiegelt und Sie mussten dafür bezahlen? Ärgern Sie sich nicht über Kosten für Schönheitsreparaturen, sondern holen Sie sich Hilfe. Unsere Vertragsanwälte prüfen Ihren Sachverhalt und fordern für Sie eine Erstattung für Schönheitsreparaturen vom Vermieter.
 Schönheitsreparaturkosten zurückfordern lassen

7. Renovierungskosten beim Auszug sparen

Nach dem Auszug fordern Vermieter oft ungerechtfertigt Schönheitsreparaturen ein, etwa Malerarbeiten oder eine neue Duschkabine. Die Forderungen sind oft nicht gerechtfertigt. Ein Umzug ist stressig genug – lassen Sie die Vertragsklauseln Ihres Mietvertrages überprüfen und ersparen Sie sich unnötige Arbeit und Kosten. Oft genug muss sich der Vermieter selbst darum kümmern.
 Renovierungskosten abwehren

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