Wo ist die Mietpreisbremse 2020 gültig?

Zuletzt aktualisiert am 9. April 2020

Grundsätzlich soll die Mietpreisbremse in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten. Laut § 556d BGB trifft das zu, wenn die ausreichende Versorgung mit Wohnraum zu angemessenen Mietpreisen gefährdet ist. Wo und für welche Gemeinden das konkret gilt, müssen die Bundesländer festlegen. Dazu wird eine gerichtlich anerkannte Verordnung erlassen, begründet und veröffentlicht. Die Mietpreisbremse gilt dann nur für Mietverhältnisse, die nach der Veröffentlichung der Verordnung neu geschlossen wurden.

Leider haben viele Bundesländer seit Einführung der Mietpreisbremse im Jahr 2015 zahlreiche Fehler beim Erlassen der Verordnung gemacht. Vielerorts wurde oder werden die Verordnungen daher neu erlassen. Deshalb ist die Mietpreisbremse mancherorts nicht durchzusetzen oder war zumindest zeitweise nicht gerichtlich durchsetzbar.

In der wenigermiete.de-Übersicht erfahren Sie, in welchem Bundesland und für welche Mietverhältnisse die Mietpreisbremse aktuell gilt:

Klicken Sie hier auf Ihr Bundesland für mehr Informationen:

Baden-Württemberg (noch ungültig)

Die Mietpreisbremse wurde in Baden-Württemberg am 13. März 2019 aufgrund eines Formfehlers für unwirksam erklärt. Wie auch in anderen Bundesländern fehlte eine veröffentlichte Begründung zur Verordnung (Az.: 13 S 181/18). Diese erklärt, warum die Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten gelten soll. Das Land hat im März 2020 eine neue Mietpreisbremse auf den Weg gebracht. Sie soll zum 1. Juni 2020 in Kraft treten und für 89 Kommunen gelten.

Bayern (gültig)

Bayern führte am 1. August 2015 die Mietpreisbremse ein. Nachdem ein Mieter jedoch wegen seiner überhöhten Miete gegen seinen Vermieter klagte, erklärte das Landgericht München die bayerische Verordnung aufgrund eines Formfehlers für unwirksam. Zum 7. August 2019 wurde eine neue Verordnung erlassen: Sie gilt für weit mehr Gemeinden als die erste. Ursprünglich fielen 137 Städte und Gemeinden darunter. Nun gilt die Mietpreisbremse in 162 bayerischen Städten und Gemeinden. 62 Städte und Gemeinden sind neu dazugekommen und 37 aus dem ursprünglichen Geltungsbereich entfernt worden.

Die Mietpreisbremse ist für Mietverträge, die ab dem 7. August 2019 unterzeichnet wurden, in den ausgewählten bayerischen Gemeinden wirksam.

Berlin (gültig)

Der Berliner Senat hat im April 2015 mit Gültigkeit zum 01. Juni 2015 die Mieterschutzverordnung erlassen. Die Verordnung wurde begründet und wirksam veröffentlicht, womit es in Berlin im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern keine Probleme mit der Gültigkeit der Mietpreisbremse gibt.

Die Mietpreisbremse ist damit in Berlin wirksam und für Mietverträge, die ab dem 1. Juni 2015 abgeschlossen wurden, gerichtlich durchsetzbar.

Gut zu wissen:
Eine Berliner Vermieterin legte Verfassungsbeschwerde gegen die Mietpreisbremse ein. Sie wurde von ihrem Mieter wegen der überhöhten Miete gerügt und das Landgericht Berlin verurteilte die Vermieterin, die überhöhte Miete an ihren Mieter zurückzuzahlen. Die Vermieterin sah sich in ihrem Grundrecht auf Eigentum und ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit verletzt. Die Beschwerde wurde am 20.8.2019 vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt – die Mietpreisbremse ist somit nicht verfassungswidrig.

Brandenburg (gültig)

Das Amtsgericht Potsdam hatte am 27. September 2018 geurteilt, dass die damalige Brandenburger Verordnung vom 8. Dezember 2015 ungültig sei. Grund dafür war, dass die Begründung unzureichend gewesen und nicht veröffentlicht worden sei (23 C 93/17). Am 4. April 2019 wurde eine neue Verordnung mit Begründung im Brandenburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBI.) veröffentlicht.

Die Mietpreisbremse ist in Potsdam und einigen weiteren Landkreisen für Mietverträge somit ab dem 4. April 2019 gültig und gerichtlich durchsetzbar.

Hier die Übersicht für Brandenburg

Bremen (gültig)

Die Mietpreisbremse ist seit dem 1. Dezember 2015 in der Stadt Bremen wirksam, allerdings nicht in Bremerhaven. Weil die Stadt Bremen keinen offiziellen Mietspiegel hat – der die Grundlage der Mietpreisbremse bildet – ist das Gesetz in der Praxis dennoch kaum oder nur sehr schwierig durchzusetzen. Wie in vielen anderen Städten ohne qualifizierten Mietspiegel müssen mindestens Vergleichswohnungen herangezogen werden. Ob die vorgelegten Wohnungen vergleichbar sind oder nicht, führt dann nicht selten zu kostspieligen gutachterlichen Verfahren.

Die Verordnung gilt bis zum 30. November 2020.


Hamburg (gültig)

In Hamburg sollte die Mietpreisbremse für Mietverträge ab 1. Juli 2015 gültig sein. Nachdem ein Hamburger Mietervereins-Mitglied gegen seine zu hohe Miete klagte und diese abgewiesen wurde, erklärte das Landgericht Hamburg im Juni 2018 die Verordnung für ungültig. Grund dafür war, dass der Senat – wie viele weitere Bundesländer – versäumt hatte, bei Einführung der Mietpreisebremse eine Begründung zu veröffentlichen. Am 3. Juli 2018 erließ der Senat eine neue Mietpreisbremsenverordnung und veröffentlichte am 10. Juli auch eine Begründung im Hamburger Gesetz- und Verordnungsblatt (Quelle: Hamburg.de)

Das heißt: Die Mietpreisbremse gilt in Hamburg für alle Mietverträge, die ab dem 11. Juli 2018 abgeschlossen wurden.

Hessen (gültig)

Am 28. Juni 2019 ist eine neue, gültige Verordnung in Kraft getreten. Die Mietpreisbremse gilt für ab diesem Zeitpunkt unterzeichnete Mietverträge in 31 hessischen Städten und Gemeinden.

Hier die Übersicht für Hessen
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Mecklenburg-Vorpommern (gültig)

In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Mietpreisbremse für Mietverträge, die ab dem 1. Oktober 2018 in den Städten Rostock und Greifswald geschlossen wurden.

Die Begründung ist im Amtsblatt von Mecklenburg-Vorpommern vom 24. September 2018 veröffentlicht.

Niedersachsen (ungültig)

In Niedersachsen wurde per Mitteilung vom 19. Dezember 2019 die Mietpreisbremse vom Amtsgericht Hannover für ungültig erklärt. Auch in Niedersachen wurde die Verordnung und ihre Begründung nicht korrekt veröffentlicht. Das Land Niedersachsen hat zeitgleich angekündigt, eine neue Verordnung innerhalb der nächsten sechs Monate zu erlassen.

Die Mietpreisbremse galt in Niedersachsen ursprünglich für Mietverträge, die seit dem 1. Dezember 2016 in 19 Städten und Gemeinden unterzeichnet wurden.

Nach Auskunft der Landesregierung prüft Niedersachsen zur Zeit den Neuerlass einer Mietpreisbremsen-Verordnung.

Nordrhein-Westfalen (ungültig)

Die Mietpreisbremse ist in Nordrhein-Westfalen momentan nicht gerichtlich durchsetzbar.

Das Amtsgerichts Köln hat am 15. Februar 2019 entschieden, dass eine ausreichende Begründung für die konkrete Beurteilung Kölns als Gegend mit angespanntem Wohnungsmarkt fehlt, bzw. nicht veröffentlicht wurde. Zuvor wurde die Mietpreisbremse zum 1. Juli 2015 erlassen und galt in 22 Städten und Gemeinden. Gegen diese Entscheidung wurde Berufung eingelegt am Landgericht Köln. Ein abschließendes Urteil steht aus. Es ist allerdings eher unwahrscheinlich, dass das Landgericht die Entscheidung des Amtsgerichts umkehrt, da die rechtliche Situation ähnlich gelagert ist wie in anderen Bundesländern, in denen Formfehler die Verordnungen zu Fall brachten.

Rheinland-Pfalz (gültig)

Zu den drei ursprünglichen Städten Mainz, Trier und Landau kam Speyer neu hinzu. In diesen vier Gemeinden können Mieter*innen, die ab dem 1. Oktober 2019 einen Mietvertrag geschlossen haben, nun die Mietpreisbremse ziehen.

Schleswig-Holstein (ungültig)

Die Mietpreisbremsenverordnung wurde am 11. November 2015 im Gesetz- und Verordnungsblatt erlassen.

Allerdings: Das Land hat die Mietpreisbremse zum 30. November 2019 abgeschafft.

Thüringen (gültig)

In Thüringen gilt die Mietpreisbremse für Mietverträge, die seit dem 31. März 2016 in den Städten Erfurt und Jena unterzeichnet wurden.

Sachsen, Sachsen-Anhalt und im Saarland (ungültig)

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und im Saarland wurde die Mietpreisbremse nicht eingeführt.

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Übersicht: Wo gilt die Mietpreisbremse?

Stand: 6. April 2020

Bundesland Stand
Baden-Württemberg Wurde am 13. März 2019 für unwirksam erklärt. Zuvor war die Mietpreisbremse seit dem 29. September 2015 in 68 Städten und Gemeinden wirksam.
Bayern Seit dem 7. August 2019 in 162 Städten und Gemeinden wirksam.
Berlin Seit dem 1. Juni 2015 in ganz Berlin wirksam.
Brandenburg Am 4. April 2019 für Potsdam für wirksam erklärt.
Bremen Seit dem 1. Dezember 2015 in Bremen (Stadt) wirksam, aber ohne Mietspiegel schwer durchsetzbar. In Bremerhaven gilt die Mietpreisbremse nicht.
Hamburg Seit dem 11. Juli 2018 in ganz Hamburg wirksam.
Hessen Seit dem 28. Juni 2019 in 31 Städten und Gemeinden wirksam.
Mecklenburg-Vorpommern Seit dem 1. Oktober 2018 in den Städten Rostock und Greifswald wirksam.
Niedersachsen Vom Amtsgericht Hannover mit Meldung vom 19. Dezember 2019 aufgrund fehlerhafter Veröffentlichung der Begründung für ungültig erklärt – eine neue Verordnung soll innerhalb der nächsten sechs Monate erlassen werden.
Nordrhein-Westfalen Unwirksam.
Rheinland-Pfalz Seit dem 1. Oktober 2019 in Mainz, Trier, Landau und Speyer wirksam.
Saarland Unwirksam
Sachsen Unwirksam
Sachsen-Anhalt Unwirksam
Schleswig-Holstein Die Mietpreisbremse wird in Schleswig-Holstein zum 30.11.2019 frühzeitig abgeschafft.
Thüringen Seit dem 31. März 2016 in Erfurt und Jena wirksam.

 

 

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