Gute Nachricht für Mieter: Mietpreisbremse verschärft und bis 2025 verlängert

Zuletzt aktualisiert am 14. Februar 2020

Der Bundestag hat heute die Verlängerung der Mietpreisbremse auf Bundesebene beschlossen. Damit diese auch zukünftig ein wirksamer Schutz für Verbraucher bleibt, wurden einige Neuerungen beschlossen. Welche das genau sind, lesen Sie hier.

Diese Neuerungen gelten für die Mietpreisbremse

Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis90 / Die Grünen hat der Bundestag heute die Verlängerung der Mietpreisbremse auf Bundesebene beschlossen. Neu ist, dass nun für neu abgeschlossene Mietverträge rückwirkend bis zu 30 Monate Mietsenkungen geltend gemacht werden können. Bisher galt der Anspruch auf Rückzahlung von zu viel bezahlter Miete erst ab Versendung des Rügeschreibens an den Vermieter. Das bedeutet, dass zukünftig eine Vermieterin, die am 1. April 2020 einen neuen Mietvertrag abschließt und am 1. Oktober 2022 eine Rüge verschickt, zusätzlich zur dann ausgehandelten zukünftigen Mietsenkung eine Rückzahlung über dreißig mal die monatliche Ersparnis erhält.

Bundestag folgt Empfehlungen von Experten

Der Gesetzgeber setzt damit um, was unter anderem Daniel Halmer vom Mieterportal wenigermiete.de als Sachverständiger des Bundestages bereits 2018 vorgeschlagen hatte. „Mit der Rückwirkung der Mietpreisbremse beseitigt der Gesetzgeber einen offensichtlichen Mangel der derzeitigen Bremse,“ so Dr. Daniel Halmer, Gründer von wenigermiete.de. Dem stimmt die Union nicht uneingeschränkt zu. “Da kann man schon ein Fragezeichen hintermachen“, sagte Unions-Abgeordneter Jan-Marco Luczak in der vorhergehenden Debatte, weil es ja auch viele Privat- und Kleinvermieter gebe, die nicht die Möglichkeit hätten, auf den Eurocent genau zu berechnen, was denn die korrekte Miete sei. Sanktionen für Vermieter gibt es jedoch nach wie vor nicht. Es ist ein Kompromiss, auf den sich die Große Koalition geeinigt hat. Der CDU, die stets betont, dass die Mietpreisbremse nur befristet gelten darf, um Zeit für den Wohnungsneubau zu gewinnen, hätte die alte Regelung gereicht. Die SPD wäre gern weiter gegangen und hätte die Rückzahlungspflicht auf bestehende Mietverträge ausgeweitet.

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Mietpreisbremse gilt nach wie vor nicht in allen Bundesländern

Teil des Kompromisses ist auch, dass nach wie vor die Bundesländer das Gesetz umsetzen müssen, um ihm Geltung zu verschaffen, denn das tun nicht alle. Sachsen, Sachsen-Anhalt und Saarland haben die Mietpreisbremse nie umgesetzt. Sieben Bundesländern, die das Gesetz umgesetzt hatten, sind dabei derartige Fehler unterlaufen, dass die Mietpreisbremse zumindest vorübergehend unwirksam wurde. „Natürlich wäre es besser, wenn die Mietpreisbremse bundesweit gelten würde“, sagte SPD-Abgeordneter Johannes Fechner, „damit sie auch nicht wie im schwarz-grün regierten Schleswig-Holstein einfach abgeschafft werden kann.“

 

 

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