Kündigung ausgeschlossen? Warum Sie keine Angst vor Ihrem*Ihrer Vermieter*in haben sollten

Zuletzt aktualisiert am 9. April 2020

Sie gehen davon aus, dass Sie eine überhöhte Miete zahlen, Ihre Miete unerlaubt viel erhöht wurde oder Ihr*e Vermieter*in Ihren Wünschen nach Mängelbeseitigung nicht nachkommt? Dann stehen Sie nicht allein da. Selbst Deutschlands größte Wohnungsunternehmen wie Vonovia oder Deutsche Wohnen bemühen jedes rechtliche Schlupfloch, um Ihre Renditen zu erhöhen – und brechen dabei oft geltende Gesetze (dazu auch: Abgezockt von der*dem Vermieter*in). Bezahlen muss das der*die Mieter*in. Trotzdem schrecken viele Mieter*innen davor zurück, ihr Recht einzufordern, aus Angst davor, den*die Vermieter*in zu verärgern und womöglich die Kündigung des Mietvertrags zu bekommen. Im Folgenden erklärt wenigermiete.de, weshalb diese Ängste oft unbegründet sind. Es darf nicht länger als normal und gegeben hingenommen werden, dass Vermieter*innen sich nicht an geltende Gesetze halten und Mieter*innen Angst davor haben, sich für ihr Recht einzusetzen.

Mietpreisbremse gezogen? Mieter*innen sind rechtlich bestens geschützt

Knapp 60 Prozent aller Deutschen leben in einer Mietwohnung. In Großstädten wie Berlin liegt der Anteil sogar bei über 85 Prozent. Auch deshalb stehen Privatpersonen, die eine Wohnung anmieten, im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter besonderem Schutz. §535 bis §580 BGB regeln detailliert das Mietverhältnis.

Der besondere Kündigungsschutz für Mieter*innen ist zentraler Bestandteil des Mietrechts

Der*Die Vermieter*in kann natürlich versuchen, seinen*ihren Anspruch aus der Mietpreisbremse abzuwehren. Zum Beispiel kann er*sie sich auf eine Ausnahme berufen, wobei viele dieser Ausnahmen fälschlich behauptet und von wenigermiete.de einfach widerlegt werden können. Darüber hinaus darf der*die Vermieter*in Sie nicht unter Druck setzen, nur weil Sie Ihr Recht als Mieter*in einfordern. Die allermeisten Vermieter*innen reagieren sachlich auf das Schreiben von wenigermiete.de. Bei größeren Vermieter*innen kümmern sich Sachbearbeiter*innen um das Verfahren. Dort sind Sie eine „Nummer im System“ – ein*e Sachbearbeiter*in nimmt Ihren Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht persönlich. Wenn der*die Vermieter*in eine*n Anwält*in einschaltet, wird das Verfahren professionalisiert und macht die Sache einfacher.

Mietverträge bei Wohnungsgesellschaften sind quasi unkündbar

Um Ihnen legal zu kündigen, hat der*die Vermieter*in nur eine Möglichkeit: Eigenbedarf anmelden. Ist Ihr*e Vermieter*in ein Wohnungsunternehmen, ist jegliche Eigenbedarfsforderungen von vornherein ausgeschlossen. Ist der*die Vermieter*in eine Privatperson, kann sie*er nur unter strengen Auflagen Eigenbedarf anmelden. Diese werden aber sehr oft nicht eingehalten. Im überaus unwahrscheinlichen Fall einer Eigenbedarfskündigung kann wenigermiete.de diese für gewöhnlich wieder abwehren. Für die Abwehr von Wohnungskündigungen bietet wenigermiete.de seit längerem eine spezialisierte Dienstleistung an: Kündigung abwehren.

Möchten Sie Ihre Miete senken, aber fürchten die Reaktion Ihres*Ihrer Vermieter*in?

6 Gründe, warum Sie keine Angst haben müssen:

• Viele Vermieter*innen wissen, dass sie das Recht brechen – und nicht Sie als Mieter*in.

• Kein*e Vermieter*in kann Ihnen kündigen, nur weil Sie Ihr Recht durchsetzen.

• Unternehmen, die als Vermieter*innen auftreten, können Ihnen nicht aufgrund von Eigenbedarf kündigen.

• Eigenbedarfskündigung sind nur durch Privatpersonen und unter strengen Auflagen möglich.

• Selbst für den extrem unwahrscheinlichen Fall einer (Eigenbedarfs-) Kündigung hat wenigermiete.de gute Chancen, diese abzuwehren.

→ wenigermiete.de Daten zeigen: In tausenden von Fällen haben über 99 Prozent der wenigermiete.de-Kund*innen keine Androhung der Wohnungskündigung erhalten!

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Wie Sie sich während des Verfahrens am besten verhalten

wenigermiete.de ist in jeder Phase des Verfahrens offen für eine gütliche Einigung zwischen Ihnen und dem*der Vermieter*in. wenigermiete.de tritt stets freundlich, kompromissbereit und professionell auf.

Alle größeren Wohnungsunternehmen und viele Privatvermieter*innen kennen wenigermiete.de schon…

…und wissen, dass wenigermiete.de lediglich deutsches Recht umsetzt. Stiftung Warentest und der TÜV überprüfen in regelmäßigen Abständen den wenigermiete.de-Service und bewerten das Angebot als fair und sicher (mehr dazu). Sollten Sie während oder nach Abschluss des Verfahrens eine Mieterhöhung von Ihrem*Ihrer Vermieter*in erhalten, teilen Sie uns das bitte mit. Viele Mieterhöhungen sind nicht rechtens und können von wenigermiete.de abgewehrt werden (mehr dazu). Sie dürfen der Mieterhöhung allerdings auf keinen Fall schriftlich zustimmen und sollten auch die erhöhte Miete zunächst nicht zahlen.

Reagiert der*die Vermieter*in innerhalb einer angemessenen Frist nicht auf die Aufforderung zur Mietsenkung oder erfüllt die Ansprüche zur Auskunft nicht (der*die Vermieter*in muss Informationen wie den Energieausweis oder die Höhe der Vormiete bereitstellen), erhält er*sie eine Mahnung. Um eine Einigung in jeder Phase des Verfahrens zwischen Ihnen und dem*der Vermieter*in zu begünstigen, hat wenigermiete.de ein Online-Einigungstool entwickelt, welches dem*der Vermieter*in erleichtert, die Berechnung der Miete nachzuvollziehen und ein Angebot zur Mietsenkung vorzulegen. Wenn der*die Vermieter*in auch nach mehrmaliger Mahnung nicht reagiert und wenigermiete.de davon überzeugt ist, den Fall auch gerichtlich gewinnen zu können, wird Klage erhoben.

Wie immer trägt wenigermiete.de natürlich das Kostenrisiko für Prozess- und Anwaltskosten.

Wer bricht das Gesetz, und wer macht sich die Sorgen?

Es gibt wohl kein vergleichbares und so paradoxes Vertragsverhältnis wie auf dem deutschen Mietwohnungsmarkt. Häufig bemühen sich Mieter*innen um ein gutes Verhältnis zum*zur Vermieter*in, während diese*r wissentlich und systematisch gegen deutsches Recht verstößt. Durch den Wohnungsmangel fühlen sich viele Vermieter*innen, als stünden sie über dem Gesetz. Die Mehrheit der Vermieter*innen aber weiß, dass sie es sind, die das Recht brechen und nicht der*die Mieter*in. Wie oben beschrieben, sind Mieter*innen bestens geschützt und es gibt keine überzeugenden Gründe, sein gutes Recht nicht wahrzunehmen. Unsere Kund*innen haben durchschnittlich eine jährliche Ersparnis von mehreren tausenden Euro. Auch für Mieter*innen, die eher friedliebend sind, lohnt es sich also, ihr Recht auf ihr Geld einzufordern. Denn sie sind es schließlich, die jeden Monat illegal viel zahlen!

Soziale Auswirkungen des Nichtstuns: Eine Negativspirale

Viele der großen Wohnungsgesellschaften gehören zu Teilen oder auch komplett ausländischen Investoren. Der zweitgrößte deutsche Vermieter Deutsche Wohnen gehört mittlerweile mit über zehn Prozent dem Vermögensverwalter BlackRock, der durch umstrittene Investments in autokratischen Ländern im Nahen Osten bekannt ist. Beim größten Vermieter Vonovia hält der amerikanische Investor knapp neun Prozent. Durch die niedrigen Zinsen und den turbulenten Aktienmarkt sehen auch mehr und mehr Privatvermieter*innen ihr Mietobjekt vorwiegend als Kapitalanlage und weniger als ein Zuhause für Familien.

Ob Vermieter*innen ihrer sozialen Verantwortung als Wohnraumgeber nachkommen, kann bezweifelt werden

Wenn Mieter*innen sich weiter wegducken und die Vermieter*innen sich über dem Gesetz stehend sehen, dürfen wir uns alle nicht über den Mietenwahnsinn wundern. Die zulässige Miete des Mietspiegels basiert auf Mieten der vorherigen Jahre. Es liegt also in der sozialen Verantwortung von uns allen, die jetzige Mietentwicklung zu stoppen, um auch zukünftig bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. wenigermiete.de hofft, dass sich noch mehr Mieter*innen durch die zunehmende Präsenz des Themas in den Medien und durch Aufklärungsarbeit trauen, die Mietpreisbremse zu ziehen und für ihre Rechte einzustehen. Je mehr Mieter*innen davon Gebrauch machen, desto erfolgreicher ist der Kampf gegen den Mietwucher. Mieter*innen sollten sich nicht schlecht fühlen, weil sie für ihre Recht einstehen. Vermieter*innen sollten sich schlecht fühlen, dass Sie das Recht brechen.

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Der beste Zeitpunkt, aktiv zu werden, ist jetzt!

Denn: Die Mietpreisbremse wurde am 1. April 2020 verschärft! Das heißt, die überbezahlte Miete kann rückwirkend zum 01. April 2020 zurückgefordert werden. Bislang war eine Rückforderung der Miete erst ab dem Zeitpunkt der Rüge möglich.

Mehr dazu erfahren Sie hier

Wenn Sie bereits vor Vertragsschluss wissen, dass Ihr*e Vermieter*in gegen deutsches Mietrecht verstößt, können Sie direkt nach Einzug in die Wohnung tätig werden.

Wenn Sie den*die Vermieter*in allerdings bereits vor Vertragsunterzeichnung daraufhin aufmerksam machen, werden Ihre Chancen sinken, die Wohnung zu bekommen. Sprechen Sie das Thema also am besten erst nach Einzug an. Sollten Sie noch Fragen zum wenigermiete.de-Service haben, rufen Sie am besten unter der 030 2844 3300 an.

 

 

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