Mit Hilfe Ihrer Eingaben prüft unser Online-Rechner, ob Ihre Miete zu hoch ist und wenn ja, um wieviel genau. Beantworten Sie dafür bitte einige Fragen zur Wohnung und zum Mietverhältnis. Dauer ca. 5 Minuten. Unser Rechner basiert auf dem neusten Stand und berechnet Ihr Ergebnis auf Basis Ihrer Angaben akkurat.
Beauftragen Sie nun wenigermiete.de mit der Durchsetzung der Mietpreisbremse. Wir setzen unsere gesamte Erfahrung von vielen hundert Fällen für Sie ein, um für eine faire Miete zu sorgen. In der Regel findet sich eine Einigung mit dem Vermieter. Wenn nicht, ziehen wir für Sie auch vor Gericht und übernehmen alle Prozesskosten.
Häufig kommt der Vermieter im Laufe des Verfahrens mit einem Einigungsvorschlag auf uns zu. Sie entscheiden, ob Sie darauf eingehen wollen. Wir setzen Ihre Rechte in Ihrem Sinne durch. Im Schnitt erreichen wir Ersparnisse um 200€ pro Monat.
Justizministerin Katharina Barley hatte am 24. Januar 2019 laut einer Meldung der DPA angekündigt, dass die Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängert werden soll. Allerdings ist…
WeiterlesenWährend die Bundesregierung gerade erst eine Verschärfung der sogenannten Mietpreisbremse beschlossen hat, wird die erste Version des Gesetzes von 2015 immer weiter ausgesetzt…
WeiterlesenJViele Landesverordnungen zur Mietpreisbremse sind fehlerhaft und deshalb ungültig. Wir fordern deshalb Schadensersatz für die Mieter. In München hat das Landgericht gestern nun gegen uns entschieden, aber wir kämpfen weiter…
WeiterlesenJustizministerin Katharina Barley hatte am 24. Januar 2019 laut einer Meldung der DPA angekündigt, dass die Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängert werden soll. Allerdings ist das Gesetz aktuell in vielen Bundesländern…
WeiterlesenWährend die Bundesregierung gerade erst eine Verschärfung der sogenannten Mietpreisbremse beschlossen hat, wird die erste Version des Gesetzes von 2015 immer weiter ausgesetzt: Nun haben nach Bayern, Hessen, Brandenburg …
WeiterlesenViele Landesverordnungen zur Mietpreisbremse sind fehlerhaft und deshalb ungültig. Wir fordern deshalb Schadensersatz für die Mieter. In München hat das Landgericht gestern nun gegen uns entschieden, aber wir kämpfen weiter…
WeiterlesenWie wird mein Vermieter reagieren?
Die allermeisten Vermieter sind sich darüber im Klaren, dass sie es sind, die das Gesetz brechen und nicht die Mieter. Weil unsere Schreiben rechtlich und inhaltlich fundiert sind, reagieren die Vermieter in der Regel ebenso sachlich. In vielen Fällen kümmern sich die Sachbearbeiter der Hausverwaltungen oder Immobilienfirmen um das Verfahren. Manche Vermieter schalten auch Anwälte ein. Das ist gut, denn es professionalisiert das Verfahren meistens.
Was ist die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse ist ein Gesetz, das seit Juni 2015 in fast allen Bundesländern gilt (nur noch nicht in Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt). Vermieter dürfen danach keine überhöhten Mieten mehr nehmen. Maximal 10% über Mietspiegel sind erlaubt. Wer mehr bezahlen muss, kann auch während des laufenden Mietverhältnisses eine Mietsenkung verlangen. Wenigermiete.de hilft dabei – ohne Stress und Kostenrisiko.
Was kostet die Mietpreisbremse?
Wir verdienen nur etwas, wenn wir für Sie tatsächlich erfolgreich die Miete senken. Gelingt das nicht, egal warum, erhalten wir nichts. Das Honorar im Erfolgsfall beträgt einmalig die Ersparnis für vier Monate (inkl. MwSt.). Bezahlen tut das aber der Vermieter, denn wir verrechnen das Honorar mit dem Rückzahlungsanspruch, den Sie gegen den Vermieter haben. Sie zahlen also nichts direkt an uns.
Wie funktioniert die Mietpreisbremse?
Im Prinzip ganz einfach: Bei Neuvermietung einer Wohnung darf der Vermieter keine überhöhte Miete verlangen. Maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete sind erlaubt. Wer mehr bezahlen muss, kann auch während des laufenden Mietverhältnisses eine Mietsenkung verlangen und die zu viel gezahlte Miete ab diesem Zeitpunkt zurückverlangen. Der Teufel steckt aber im Detail: Der Mieter muss die Mietpreisbremse mittels eines sogenannten qualifizierten Rügeschreibens aktivieren, sonst kann der Vermieter die zu viel erhaltene Miete einfach behalten. Das qualifizierte Rügeschreiben muss einigen juristischen Anforderungen genügen und konkret anhand des örtlichen Mietspiegels herleiten, weshalb die Miete überhöht ist. Wenn Sie wenigermiete.de beauftragen, müssen Sie sich darüber aber keinen Kopf machen: Wir übernehmen das Rügeschreiben für Sie. Außerdem kann der Vermieter versuchen, sich auf diverse Ausnahmen von der Mietpreisbremse zu berufen (s. Frage zu Ausnahmen von der Mietpreisbremse).
Werde ich auch von wenigermiete.de gerichtlich vertreten?
Ja. Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht zu erzielen ist und wir die gerichtliche Durchsetzung für aussichtsreich halten, erheben wir auch Klage vor Gericht. Die Kosten tragen natürlich wir.
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