Miete senken:
Die Mietpreisbremse in Hamburg

Sie wohnen in Hamburg und haben Ihren Mietvertrag nach dem 3. Juli 2018 unterschrieben? Dann gilt für Sie die Mietpreisbremse. Berechnen Sie Ihr Sparpotential und senken Sie ihre Miete. Einfach. Online. Ohne Kostenrisiko.

testimonial für wenigermiete.de


„Es dauerte keine Woche

und die Miete wurde um
150 Euro gesenkt.“

Lilli aus Hamburg
„Meine Hausverwaltung reagierte kaum auf meine E-Mails oder Anrufe.“
Testimonial für wenigermiete.de
„Mir war wichtig, überhaupt etwas zu tun und sich zur Wehr zu setzen. Endlich mal Paroli zu bieten.“
Testimonial für wenigermiete.de
„Ich hatte keine Ahnung von den Rechten, die Mieter in Deutschland haben.“
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So funktioniert es:

In 3 Schritten zur Mietsenkung

Wohnungsdaten eingeben

Mit Hilfe Ihrer Eingaben prüft unser Online-Rechner, ob Ihre Miete zu hoch ist und wenn ja, um wieviel genau. Beantworten Sie dafür bitte einige Fragen zur Wohnung und zum Mietverhältnis. Dauer ca. 5 Minuten. Unser Rechner basiert auf dem neusten Stand und berechnet Ihr Ergebnis auf Basis Ihrer Angaben akkurat.

wenigermiete.de beauftragen

Beauftragen Sie nun wenigermiete.de mit der Durchsetzung der Mietpreisbremse. Wir setzen unsere gesamte Erfahrung von vielen hundert Fällen für Sie ein, um für eine faire Miete zu sorgen. In der Regel findet sich eine Einigung mit dem Vermieter. Wenn nicht, ziehen wir für Sie auch vor Gericht und übernehmen alle Prozesskosten.

Reduzierte Miete zahlen

Häufig kommt der Vermieter im Laufe des Verfahrens mit einem Einigungsvorschlag auf uns zu. Sie entscheiden, ob Sie darauf eingehen wollen. Wir setzen Ihre Rechte in Ihrem Sinne durch. Im Schnitt erreichen wir Ersparnisse um 200€ pro Monat.

Neuigkeiten zur Mietpreisbremse

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Mietpreisbremse

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Was nun passieren muss, damit das Gesetz bei Mietern diesmal auch ankommt

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Unsere Kunden sagen

Häufige Fragen

Wie wird mein Vermieter reagieren?

Die allermeisten Vermieter sind sich darüber im Klaren, dass sie es sind, die das Gesetz brechen und nicht die Mieter. Weil unsere Schreiben rechtlich und inhaltlich fundiert sind, reagieren die Vermieter in der Regel ebenso sachlich. In vielen Fällen kümmern sich die Sachbearbeiter der Hausverwaltungen oder Immobilienfirmen um das Verfahren. Manche Vermieter schalten auch Anwälte ein. Das ist gut, denn es professionalisiert das Verfahren meistens.

Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse ist ein Gesetz, das seit Juni 2015 in fast allen Bundesländern gilt (nur noch nicht in Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt). Vermieter dürfen danach keine überhöhten Mieten mehr nehmen. Maximal 10% über Mietspiegel sind erlaubt. Wer mehr bezahlen muss, kann auch während des laufenden Mietverhältnisses eine Mietsenkung verlangen. Wenigermiete.de hilft dabei – ohne Stress und Kostenrisiko.

Was kostet die Mietpreisbremse?

Wir verdienen nur etwas, wenn wir für Sie tatsächlich erfolgreich die Miete senken. Gelingt das nicht, egal warum, erhalten wir nichts. Das Honorar im Erfolgsfall beträgt einmalig die Ersparnis für vier Monate (inkl. MwSt.). Bezahlen tut das aber der Vermieter, denn wir verrechnen das Honorar mit dem Rückzahlungsanspruch, den Sie gegen den Vermieter haben. Sie zahlen also nichts direkt an uns.

Wie funktioniert die Mietpreisbremse?

Im Prinzip ganz einfach: Bei Neuvermietung einer Wohnung darf der Vermieter keine überhöhte Miete verlangen. Maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete sind erlaubt. Wer mehr bezahlen muss, kann auch während des laufenden Mietverhältnisses eine Mietsenkung verlangen und die zu viel gezahlte Miete ab diesem Zeitpunkt zurückverlangen. Der Teufel steckt aber im Detail: Der Mieter muss die Mietpreisbremse mittels eines sogenannten qualifizierten Rügeschreibens aktivieren, sonst kann der Vermieter die zu viel erhaltene Miete einfach behalten. Das qualifizierte Rügeschreiben muss einigen juristischen Anforderungen genügen und konkret anhand des örtlichen Mietspiegels herleiten, weshalb die Miete überhöht ist. Wenn Sie wenigermiete.de beauftragen, müssen Sie sich darüber aber keinen Kopf machen: Wir übernehmen das Rügeschreiben für Sie. Außerdem kann der Vermieter versuchen, sich auf diverse Ausnahmen von der Mietpreisbremse zu berufen (s. Frage zu Ausnahmen von der Mietpreisbremse).

Werde ich auch von wenigermiete.de gerichtlich vertreten?

Ja. Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht zu erzielen ist und wir die gerichtliche Durchsetzung für aussichtsreich halten, erheben wir auch Klage vor Gericht. Die Kosten tragen natürlich wir.

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