Das Berliner Abgeordnetenhaus wird in Kürze den Mietendeckel beschließen. Viele Berliner fragen sich nun: Ab wann kann man damit die Miete senken und um wie viel? Dabei wissen viele Mieter nicht, dass es schon heute ein effektives Gesetz zur Senkung von Mieten gibt: Die Mietpreisbremse. Berliner Mieter müssen sich nun fragen, sollen sie zum Senken der Miete auf den Mietendeckel warten, oder jetzt noch die Mietpreisbremse ziehen? Rechtswanwalt Dr. Daniel Halmer erklärt, warum man nicht auf den Mietendeckel setzen sollten.
“Welches Gesetz zur Mietsenkung kann man jetzt schon nutzen? Unsere Empfehlung ist klar: Wer nach Sommer 2015 in Berlin einen Mietvertrag abgeschlossen hat, sollte die Mietpreisbremse ziehen - egal ob über uns, über den Mietverein oder über einen selbstständigen Anwalt. Die Absenkung per Mietendeckel ist rechtlich höchst umstritten, kommt frühestens in einem Jahr und wird meist kein größeres Sparpotential bringen als die Mietpreisbremse,” sagt Geschäftsführer und Gründer vom Mieterportal wenigermiete.de Dr. Daniel Halmer und erläutert die Argumente wie folgt im Detail:
Der Mietendeckel wird stufenweise eingeführt. Die Möglichkeit zur Absenkung soll nach derzeitigem Stand “erst neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes wirksam werden” - das heißt, frühestens Ende 2020. Warum sollten Mieter noch ein Jahr warten, wenn Sie bereits jetzt einen Anspruch auf Mietsenkung gemäß der Mietpreisbremse haben? Auf wenigermiete.de können Mieter kostenlos berechnen, ob sie bereits jetzt die Miete senken können.
Der Mietendeckel ist rechtlich höchst umstritten: Darf das Land Berlin einen Markt weiter regulieren, der bereits auf Bundesebene umfassend reguliert wurde? Greift das Gesetz zu tief ein in das Grundrecht “Freiheit am Eigentum”? Zahlreiche Gutachten kommen zu unterschiedlichen Schlüssen, je nachdem ob sie von vermieter- oder von mieternahen Organisationen beauftragt wurden. Die Berliner CDU und FDP haben bereits angekündigt, dass sie das Gesetz gemeinsam verhindern und vor die Verfassungsgerichte bringen wollen. Fest steht, das Gesetz wird zu jahrelanger rechtlicher Unsicherheit führen. Von dieser Unsicherheit profitieren in aller Regel diejenigen, die sich teure Anwälte leisten können - also nicht die meisten Mieter. Die Mietpreisbremse auf der anderen Seite wurde im Juli 2018 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und ist “wasserdicht”.
Unsere Einschätzung nach werden sich die Obergrenzen zwischen Mietendeckel und Mietpreisbremse nicht fundamental unterscheiden. Dafür ein Rechenbeispiel für eine Berlin-typische Altbauwohnung in einfacher Wohnlage, gebaut bis 1918 mit Sammelheizung und mit Bad:
Stiftung Warentest und FINANZTIP
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