Nutzen Sie den wenigermiete.de-Rechner und erfahren Sie, ob Sie mehr Miete zahlen als der Mietendeckel erlaubt.
Entweder wenigermiete.de setzt den Mietendeckel für Sie durch oder Sie erhalten ein kostenloses rechtsgültiges Schreiben des wenigermiete.de Vereins für Mieterrechte e.V.
wenigermiete.de einigt sich mit Ihrem*Ihrer Vermieter*in oder Sie senden das Schreiben selbstständig an Ihre*n Vermieter*in, um Ihr Recht durchzusetzen.
Bei der Mietobergrenze darf der*die Vermieter*in bei Neuvermietungen nicht mehr Miete verlangen als gesetzlich festgelegt.
Mieterhöhung prüfen
Infolge des Mietenstopps werden die Mieten in den nächsten fünf Jahren auf dem Stand vom 18. Juni 2019 „eingefroren“.
Ab November 2020 dürfen in Berlin nur noch Mieten verlangt werden, die höchstens 20 Prozent über der zulässigen Mietobergrenze liegen. Dies gilt auch für Altverträge!
Mietendeckel nutzen
Beim Mietendeckel gibt es eine absolute Mietobergrenze. Der*Die Vermieter*in darf ohne Wenn und Aber in den nächsten fünf Jahren nicht mehr Miete verlangen und muss die Miete mit dem Stand vom 18. Juni 2019 „einfrieren“. Das Gesetz ist allerdings umstritten und wird vor dem Verfassungsgericht verhandelt werden.
Die Mietpreisbremse regelt „auf angespannten Wohnungsmärkten“, wie viel Miete der*die Vermieter*in maximal verlangen darf. Das Gesetz wurde am 1. Juni 2015 auf Bundesebene eingeführt und ist bereits vielfach von wenigermiete.de durchgesetzt worden.
Ja, auch wenn Sie bereits die Mietpreisbremse gezogen haben, können Sie sich gleichzeitig auf den neuen Berliner Mietendeckel berufen.
Leider ist eine pauschale Aussage, ob man mit der Mietpreisbremse oder dem Mietendeckel mehr sparen kann, nicht möglich. Generell sind die Lage und die Ausstattung der Wohnung von Bedeutung. Sie sollten auf wenigermiete.de daher beide Fälle prüfen. Es spricht auch nichts dagegen, beide Optionen gleichzeitig zu nutzen, da sich diese nicht ausschließen.
Ja, der Mietendeckel und die Mietpreisbremse gelten auch für möblierte Wohnung! Ein Aufschlag für Mobiliar kann erhoben werden, der sich an dem Zeitwert der Möbel orientieren muss. Beispielsweise darf für ein Billy-Regal nicht hundert Euro pro Monat Aufschlag verlangt werden. Dabei muss der*die Vermieter*in den Zeitwert der Möbel nachweisen. Wenn Sie speziell zum Thema Abschläge für Möbel und Küchen Fragen haben, können Sie im Rahmen des wenigermiete.de-Mieterschutzes telefonische Beratung durch Rechtsexpert*innen in Anspruch nehmen.
Es gibt Wohnungen, die vom Mietendeckel und der Mietpreisbremse ausgenommen sind. Dazu gehören zum Beispiel Neubauten. In Berlin gelten Neubauten als Wohnungen und Gebäude, die 2014 bezugsfertig geworden sind. Sozialwohnungen und andere öffentlich geförderte Wohnungen sind ebenfalls ausgenommen.
Die allermeisten Vermieter*innen reagieren sachlich auf das wenigermiete.de Schreiben. In vielen Fällen kümmern sich die Sachbearbeiter*innen der Hausverwaltungen oder Immobilienfirmen um das Verfahren. Manche Vermieter*innen schalten auch Anwält*innen ein. Das ist gut, denn es professionalisiert das Verfahren meistens.
wenigermiete.de versucht stets einen guten Kompromiss zwischen beiden Parteien zu finden und setzt dabei auf Dialog statt Konfrontation. Das Mieterportal möchte Ihnen hierzu Folgendes mitgeben:
Vergessen Sie nicht, dass Sie lediglich Ihren rechtlichen Anspruch geltend machen und es die Vermieter*innen sind, die sich gesetzwidrig verhalten. Oft geht es dabei um mehrere tausend Euro im Jahr. Dafür einzustehen, lohnt sich.
Nein, der*die Vermieter*in kann Ihnen nicht kündigen, nur weil Sie Ihre Rechte geltend machen oder wenigermiete.de dazu beauftragen. Er*Sie darf Sie auch sonst nicht deswegen unter Druck setzen. Wenn der*die Mieter*in seine*ihre Verpflichtungen einhält, gibt es nur eine Möglichkeit Ihnen zu kündigen: Eigenbedarf. Wenn Sie die Wohnung eines Unternehmens mieten, ist dies bereits ausgeschlossen. Nur Privatpersonen können Eigenbedarf anmelden und auch da ist dies nur unter strengen Auflagen möglich, die viele Privatvermieter*innen nicht einhalten. Das heißt, selbst für den extrem unwahrscheinlichen Fall einer (Eigenbedarfs-) Kündigung hat wenigermiete.de gute Chancen, diese abzuwehren.
→ wenigermiete.de Daten zeigen: In tausenden von Fällen haben über 99 Prozent der wenigermiete.de-Kund*innen keine Androhung der Wohnungskündigung erhalten!
Wenn wenigermiete.de den Mietendeckel für Sie außergerichtlich durchsetzt, beträgt das Honorar im Erfolgsfall einmalig die Ersparnis für vier Monate (inkl. MwSt.). Bezahlt werden diese Kosten allerdings von Ihrem*Ihrer Vermieter*in, denn wenigermiete.de verrechnet das Honorar mit dem Rückzahlungsanspruch, den Sie gegen Ihre*n Vermieter*in haben. Sie zahlen also in der Regel nichts direkt an wenigermiete.de.
Wenn Sie selbst aktiv werden möchten, können Sie sich auch für das kostenlose rechtsgültige Schreiben des wenigermiete.de Vereins für Mieterrechte e.V. entscheiden. Dazu müssen Sie nur Vereinsmitglied werden. Die Mitgliedschaft ist kostenlos und Sie gehen keine weiteren Verpflichtungen damit ein!
Die durch wenigermiete.de vermittelten Anwält*innen unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht und als Unternehmen folgt wenigermiete.de den Datenschutzstandards der Datenschutzgrundverordnung. wenigermiete.de speichert alle Daten auf deutschen AWS Servern. Insbesondere die personenbezogenen Daten der Kund*innen und Interessent*innen werden durch die Anwendung hoher Sicherheitsstandards und durch Arbeitsabläufe, die besonders dazu geschaffen wurden, um den Missbrauch dieser Daten zu verhindern, geschützt. Der TÜV hat dahingehend die wenigermiete.de-Arbeitsprozesse geprüft und zertifiziert. wenigermiete.de erteilt Ihnen auf Wunsch jederzeit Auskunft über die personenbezogenen Daten, die das Mieterportal über Ihre Person gespeichert hat. Sind Sie mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden, können Sie jederzeit die Löschung Ihrer Daten veranlassen (Email an: datenschutz@lexfox.com).
Weitere Informationen finden Sie auf: wenigermiete.de/datenschutz
Jetzt Mietendeckel nutzen!
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