Geben Sie die Daten zu Ihrem Mietverhältnis und dem Kündigungsschreiben ein.
Beauftragen Sie wenigermiete.de mit der Bereitstellung und Finanzierung eines Vertragsanwalts zur Abwehr der Kündigung.
Sie erhalten schnell Rückmeldung, ob Ihnen geholfen werden kann. Dann profitieren Sie von der Erfahrung aus vielen hundert Fällen und können im Erfolgsfall in der Wohnung bleiben.
Ist die Kündigung unwirksam, wird der Vermieter kontaktiert und die Rücknahme der Kündigung bzw. Schadensersatz gefordert. In der Regel kommt es nach dem Aktivwerden des Vertragsanwalts zu einer Einigung mit dem Vermieter. Lenkt der Vermieter jedoch nicht ein, erhebt der Vertragsanwalt im Namen des Mieters und auf Kosten von wenigermiete.de Klage.
Sollte der Vermieter trotz Unwirksamkeit der Kündigung eine Räumungsklage einreichen, dann übernimmt wenigermiete.de auch hier die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten.
Es gilt unser wenigermiete.de-Versprechen: Nur im Falle eines Erfolgs berechnen wir ein Honorar. Wird die Kündigung erfolgreich für Sie abgewehrt, beträgt das Erfolgshonorar eine Nettokaltmiete (inkl. MwSt.).
Stiftung Warentest und FINANZTIP
Das Mietrecht schützt Mieter vor willkürlichen Kündigungen!
Mieter genießen in Deutschland vom Gesetz her einen besonderen Schutz. Der Mietwohnung als Lebensmittelpunkt wird eine große Bedeutung zugesprochen. Aus diesem Grund kann ein Vermieter einem Mieter nur dann kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Ein solches Interesse stellt der so genannte Eigenbedarf dar.
Eigenbedarf des Vermieters ist dann gegeben, wenn er selbst oder Angehörige seiner Familie (Kinder, Eltern, Großeltern oder Enkel) in die Wohnung einziehen möchten. Mit der Kündigung muss dann auch genau begründet werden.
Es gilt immer, die Kündigung muss rechtlichen und formalen Kriterien entsprechen. Werden hier Fehler gemacht, dann kann auch eine gut begründete Eigenbedarfskündigung unwirksam sein.
Lassen Sie darum immer das Kündigungsschreiben prüfen! Mit wenigermiete.de können Sie die Bereitstellung und Finanzierung eines Vertragsanwalts zur Abwehr der Kündigung beauftragen. Dabei fallen nur Kosten an, wenn die Abwehr erfolgreich war.
Jetzt prüfen »Für Eigenbedarfskündigungen gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 573 c BGB. Dies bedeutet, Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Dies gibt Mietern knapp 3 Monate Zeit, einen Ersatz für die Wohnung zu suchen.
Weiterhin verlängert sich die Kündigungsfrist für den Vermieter nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
Leider allzuoft kündigen Vermieter jedoch Wohnungen, um diese anschließend teurer zu vermieten. Dies ist nicht rechtens. Wurde eine Kündigung ausgesprochen und mit Eigenbedarf begründet, anschließend ist jedoch kein Familienmitglied eingezogen, dann spricht man von vorgetäuschtem Eigenbedarf.
Haben Sie in den letzten drei Jahren eine Eigenbedarfskündigung erhalten und sind ausgezogen? Sofern ein Eigenbedarf nur vorgetäuscht wurde, kann der Vermieter schadensersatzpflichtig sein. In diesem Fall muss er Umzugskosten und Mehrkosten für eine teurere Wohnung erstatten.
Auf wenigermiete.de können Sie prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht.
Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen und freuen uns von Ihnen zu hören.
So erreichen Sie uns:
Telefon: 030 28443300
E-Mail: info@wenigermiete.de
Auf unserer FAQ Seite haben wir einige Fragen bereits für Sie zusammengefasst.