Abgezockt vom Vermieter: Wie sich diese 5 Mieter gewehrt haben

Das dreifache der ortsüblichen Miete für eine Plattenbauwohnung in Berlin? Behindertenfreundlichkeit vorgaukeln, um Wuchermiete in Studentenwohnung weiter zu erhöhen? Mutter mit zwei Kindern aus der Wohnung jagen, um Wohnung leerstehend zu verkaufen? Wir haben die krassesten Fälle von Mieter-Abzocken gesammelt, die wir letztes Jahr abwehren konnten:

Mietpreisbremse: Mehr als das dreifache der ortsüblichen Miete im Außenbezirk

Laut einer Studie von Miettest e.V. hat fast jeder zweite Mietvertrag, der nach Sommer 2015 geschlossen wurde, ein illegal hohe Miete. Das betrifft nicht nur Wohnungen in hippen Bezirken wie Berlin Kreuzberg oder dem Hamburger Schanzenviertel. Auch bei kleinen Wohnungen in Außenbezirken, nutzen Vermieter es aus, dass ihre "Kunden" das Mietrecht kaum kennen. So geschehen auch bei einem Geschwisterpaar, das gemeinsam eine winzige 29 Quadratmeter großen Plattenbauwohnung in Berlin-Lichtenberg bewohnte und dafür mehr als das dreifache der ortsüblichen Miete zahlte. Über 13 € pro Quadratmeter berechnete der Vermieter für den betonierten “Schuhkasten”, wo im Schnitt 4,5 € ausgewiesen sind. Nachdem wenigermiete.de im Auftrag der Mieter eine Rüge an den Vermieter ausgestellt hat, kam es zu einem Angebot für eine Mietsenkung. Dem Vermieter war wohl bewusst, dass er mit seinem fast 200% überhöhten Mietzins vor Gericht keine Chance gehabt hätte.

Tipp: Ob Sie auch eine zu hohe Miete zahlen, können Sie mit unserem Mietpreis-Rechner einfach feststellen und uns dann mit der Senkung Ihrer Miete brauftragen.

Mieterhöhung: Sieht so eine barrierearme Wohnung aus? Deutschlands größter Vermieter gaukelt Behindertenfreundlichkeit vor, um Miete weiter zu erhöhen

Mieter-Abzocken: Die dreistesten Fälle des letzten Jahres
Sieht so eine barrierearme Wohnung aus? Ja findet Deutschlands größter (und dreistester) Vermieter Vonovia - ein krasser Fall, der gerade aus dem Gerichtssaal kommt.

Deutschlands größter Vermieter Vonovia ist immer wieder mit Skandal-Schlagzeilen in den Medien: ein halbes Jahr kein Fahrstuhl oder Mieterhöhungen von 35% und mehr nach Modernisierung in ansonsten vernachlässigten Häusern. Im Fall der folgenden Studentenwohnung könnte man der Mieterhöhung gar betrügerische Absichten unterstellen:

Die Wohnung lag mit 327 Euro Kaltmiete auf 38 Quadratmetern im Berliner “Problembezirk” Wedding sowieso schon knapp 10% über dem ortsüblichen Mittel. Vonovia war das nicht genug. Um eine weitere Mieterhöhung zu rechtfertigen führte Vonovia eine Reihe wohnwerterhöhender Merkmalen an. Darunter: “Hochwertige Fliesen in gutem Zustand”, tatsächlich die zweitbilligsten aus dem Baumarkt in abgenutztem Zustand. “Aufwändige Decken- oder Wandverkleidung (z.B. Stuck, Täfelungen) in gutem Zustand in der überwiegenden Anzahl der Räume”? Tatsächlich findet sich nur in einem Raum ein bisschen Stuck und der bröckelt bereits von der Decke.

Aber der Höhepunkt der falschen Behauptungen: Die Wohnung sei barrierearm. Klar dagegen sprechen allerdings die Fotos, eine 6cm Schwelle zwischen Wohnzimmer und Flur. Wie soll da ein Rollstuhlfahrer darüber? Nicht genug, dass die Vonovia einen mittellosen Studenten in Wedding ein wohnwerterhöhendes Merkmal eindrücken wollte, das es nicht gibt, und das der Student auch nicht braucht, nein, die Vonovia war sich auch nicht zu schade, den Fall selbst zu Gericht zu tragen, um die Mieterhöhung per Klage durchzudrücken.

Der Student wendete sich an wenigermiete.de und Vonovia hat den Prozess folglich verloren. Bezeichnend ist, dass Vonovia wegen ein paar Euro alle rechtlichen Mittel ergreift, um die Miete zu erhöhen, obwohl sich das Unternehmen offensichtlich im Unrecht befindet. In vielen Fällen, in denen es um geringe Beträge geht, knicken die Mieter dann ein. Das motiviert Unternehmen wie die Vonovia aber noch mehr, unrechtmäßige Mieterhöhungen systematisch durchzudrücken. Widerstand lohnt sich also doppelt.

Tipp: Wenn Sie selbst eine Mieterhöhung erhalten, geben Ihnen die Vermieter in der Regel drei Wochen Zeit, diese zu unterschreiben. Sie dürfen die Mieterhöhung auf keinen Fall unterzeichnen, wenn Sie sie anfechten wollen. Beantragen Sie über wenigermiete.de stattdessen umgehend die Abwehr der Mieterhöhung.

Kündigung: Vermieter will Mutter mit zwei Kindern per Eigenbedarf kündigen, um Objekt “leerstehend” zu verkaufen

Private Wohnungseigentümer (anders als die großen Wohnungsunternehmen) haben prinzipiell das Recht, das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zu kündigen, müssten dies aber glaubhaft begründen. Im Fall einer Wohnung im niedersäsischen Schneverdingen hat der Vermieter angegeben, dass er die Wohnung selbst braucht, um sie verkaufen zu können. Das ist als Begründung widersprüchlich, denn Eigenbedarf bedeutet, dass der Vermieter die Wohnung benötigt, um sie zu bewohnen, nicht um sie zu verkaufen.

Besonders brisant: Im Falle der Mieterin handelte es sich um eine alleinstehende Mutter mit zwei Kindern. Hintergrund: Leerstehende Wohnungen lassen sich am Markt um 30% teurer verkaufen, weil der neue Eigentümer höhere Mieten ansetzen kann. Die Mutter, welche erst vor 3 Monaten eingezogen war und befürchtete, ihre Kinder nun erneut aus ihrem Umfeld reißen zu müssen, wandte sich mit ihrem Fall an wenigermiete.de. Am Ende nahm der Vermieter die Kündigung zurück.

Tipp: Wussten Sie, dass Sie bis zu drei Jahre nach der Kündigung Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Ihre Kündigung unrechtmäßig war? Lassen Sie jetzt kostenlos ihren Anspruch auf Schadensersatz von uns prüfen.

Dreiste Strategie zur Abwehr einer Mietsenkung: “Ich bin nicht der Vermieter, ich nehme nur das Geld für ihn entgegen”

Ein Mieter hat für eine (nach eigenen Aussagen) heruntergekommenen Wohnung in Neukölln, in der immer wieder Strom und Heizung ausfallen, die Mietpreisbremse ziehen wollen. Über 500 € lag die Miete über dem zulässigen Maximalbetrag. Der Vermieter wollte auch nach Rüge nicht einlenken, ließ es auf eine Klage ankommen:

Im Gerichtssaal legte er dann plötzlich einen zweiten, angeblich von den Mietern unterschriebenen Mietvertrag vor. Dieser neue Mietvertrag wies eine andere, den Mietern völlig unbekannte Person als Vermieter aus. Der Beklagte betrachtete dies als Beweis dafür, dass er nicht der richtige Vermieter sei und daher auch nicht für die Mietsenkung in Anspruch genommen werden könne. Dabei störte es ihn wenig, dass die Mieter seit Jahren die Miete direkt an ihn überweisen.

Unerwartetes Weihnachtsgeschenk: Mieter erhält 1147,92 € zurück, Vermieter senkt Miete um über 40%

Oft dauert es viele Monate bis eine Senkung der Miete durchgedrückt ist - mit oder ohne gerichtlichem Prozess. Bei “beidseitigen Einigungen” bekommt der Mieter dann oft nur einen Teil dessen, was ihm eigentlich rechtlich zusteht. Und zwar nicht rückwirkend für das ganze Mietverhältnis, sondern nur ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermieter schriftlich gerügt wurde. Manchmal erkennt der Vermieter aber auch sofort an, dass er unrechtmäßig handelt und bekennt sich zum Guten. So geschehen kürzlich in Berlin-Kreuzberg: Anfang November diesen Jahres hat wenigermiete.de einen Vermieter darauf hingewiesen, dass er die erlaubte Maximalmiete um fast das Doppelte übertrifft. Anderthalb Monate später hat der Vermieter seinem Kunden die monatlich 286,98 € zu viel bezahlte Miete zurückerstattet. Allerdings nicht nur für den Zeitraum ab Eingang der Rüge, sondern rückwirkend für alle Monate, die der Mieter bereits in der Wohnung lebte.

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