Allgemeine Geschäftsbedingungen / Widerrufsbelehrung zur Mietpreisbremse mit besonderen Bestimmungen zum Erwerb zahlungsgestörter Forderungen

Conny GmbH
(Stand 13. März 2024 )

1. Vertragsgegenstand, Leistungen der Conny GmbH

1.1 Die Conny GmbH (nachfolgend „Conny“) ist ein unter staatlicher Aufsicht stehender und gesetzlich regulierter Rechtsdienstleister.

1.2 Wir übernehmen für Sie zunächst die außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Forderungen sowie etwaiger Feststellungsbegehren (ggf. auch weiterer Ansprüche) im Zusammenhang mit der Geltendmachung der sog. Mietpreisbremse, insbesondere (i) Ihrer Auskunfts­ansprüche (einschließlich datenschutzrechtlicher Auskunftsansprüche, z.B. aus Art. 15 DSGVO oder § 34 BDSG, nachfolgend „Datenschutzansprüche“ sowie Auskunftsansprüche gegen die Hausverwaltung im Hinblick auf die Identität und ladungsfähige Anschrift Ihres: Ihrer Vermieters:Vermieterin), (ii) Ihrer (gegenwärtigen oder künftigen) Ansprüche auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete (einschließlich etwaiger Erstattungsansprüche für den Zeitraum vor der Rüge durch Conny, (iii) Ihres Anspruchs auf Feststellung der Unwirksamkeit der Miete, soweit sie die zulässige Miete übersteigt, sowie (iv) Ihrer Ansprüche auf (Teil‑)​ Rückzahlung bzw. (Teil‑)​ Freigabe der Mietkaution, die Ihnen unter anderem auf Grundlage Ihres Mietvertrags und/oder der §§ 556d ff. BGB, §§ 535, 280 ff. BGB, §§ 812 ff. BGB, § 5 WiStG gegen Ihre:n Vermieter:in zustehen können (nachfolgend (i) bis (iv) zusammen auch „Ansprüche“ genannt) nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Die von uns über­nommene Durchsetzung Ihrer oben genannten Forderungen richtet sich in der Regel gegen den:die zum jeweiligen Bearbeitungszeitraum aktuelle:n Vermieter:in. Ein Vorgehen gegen­über einem:einer weiteren Vermieter:in, beispielsweise im Fall eines Eigentums­übergangs, kann jederzeit nachträglich vereinbart werden.

1.3 Zum Zweck der Durchsetzung treten Sie uns die Ansprüche (mit Ausnahme der Daten­schutz­ansprüche), den Anspruch auf Rückzahlung der ab der Rüge durch Conny zu viel gezahlter Miete beschränkt auf die sechs nach der Rüge fälligen Monatsmieten, unwiderruflich ab (nachfolgend auch „Abtretungsprozess“ genannt) und ermächtigen und bevollmächtigen uns, sofern und soweit die Abtretung unwirksam sein sollte, die Ansprüche in Ihrem Namen durchzusetzen (nachfolgend auch „Vollmachtsprozess“ genannt). Sie ermächtigen und bevollmächtigen uns, die Datenschutzansprüche in Ihrem Namen durch­zusetzen, jedoch mit der Maßgabe, dass die Auskünfte ausschließlich an Sie zu erteilen sind.

1.4 Wir werden versuchen, die Ansprüche gegen den:die Vermieter:in, soweit zweckdienlich, außergerichtlich durchzusetzen und werden die hierfür erforderlichen Informationen (auch bei dem:der Vermieter:in) einholen.

1.5 Sollten unsere Bemühungen zur Durchsetzung der Ansprüche nicht ausreichen, können wir im Abtretungsprozess bei entsprechenden Erfolgsaussichten eine:n Vertragsanwält:in zur anwaltlichen (und ggf. auch gerichtlichen) Durchsetzung der Ansprüche oder eines Teils der Ansprüche beauftragen. Wir werden dem:der Vertragsanwält:in alle verfügbaren Infor­mationen zur Verfügung stellen. Für die Tätigkeit des:der von uns beauftragten Vertrags­anwalts:Vertragsanwältin werden wir die Kosten übernehmen. Im Vollmachtsprozess empfehlen wir Ihnen, bei entsprechenden Erfolgsaussichten, unsere:n Vertragsanwält:in zu beauftragen (nachfolgend „Anwaltsbeauftragung“ genannt). Wir sind allerdings auch berechtigt, die von Ihnen bevollmächtigten Vertragsanwält:innen mit der Durchführung außer­gerichtlicher und gerichtlicher Maßnahmen in Ihrem Namen zu beauftragen. Wir unter­stützen Sie auch nach Anwaltsbeauftragung, indem wir dem:der Vertragsanwält:in alle verfügbaren Informationen zur Verfügung stellen und für die anwaltliche Tätigkeit eine Kosten­freistellung (vgl. Ziffer 6.4) übernehmen. Wir werden Sie über den weiteren Verlauf der anwaltlichen Durchsetzung informieren.

1.6 Die Darstellung unserer Leistungen auf unseren Internetseiten www.conny.de, www.conny.legal, www.wenigermiete.de (oder anderen Seiten), insbesondere der Mietpreisrechner, stellt noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

1.7 Als gesetzlich regulierter Rechtsdienstleister stehen wir unter der Aufsicht des Kammergerichts Berlin, Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin, elektronische Erreichbarkeit: rechtsdienstleistungsregister@kg.berlin.de. Aus gesetzlichen Gründen schulden wir Ihnen den Hinweis, dass es alternative Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung ohne Erfolgshonorar gibt, beispielsweise durch Verbraucherschutzverbände.

2. Vertragsschluss, Abtretung, Angaben

2.1 Sie beauftragen uns nach Durchlaufen des Mietpreisrechners auf unserer Webseite (auch nachfolgend „Bestellprozess“ genannt). Sie geben durch Klicken auf den Button „Entgeltpflichtig bestellen“, spätestens aber durch Übersendung (z.B. per E‑Mail oder per Post) etwaiger durch uns zur Verfügung gestellter Dokumente (Abtretungserklärung oder Vollmacht) ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Geschäfts­besorgungs­vertrages zur Durchsetzung der Ansprüche nebst Nebenforderungen sowie zur Abtretung der Ansprüche ab. Wir nehmen Ihr Angebot durch ausdrückliche Erklärung (z.B. per E‑Mail) oder durch den Versand eines Rügeschreibens nach § 556g Abs. 2 BGB an den:die in Anspruch genommenen Vermieter:in an. Auf Anforderung werden Sie eine gesonderte Abtretungsurkunde oder Abtretungsbestätigung bzw. Vollmachtsurkunde unterzeichnen und uns im Original zukommen lassen.

2.2 Die im Bestellprozess abgefragten Informationen sind vollständig und korrekt anzugeben und umgehend zu korrigieren, sollten sich die angegebenen Daten nach der Anmeldung ändern oder sollten Sie feststellen, dass Sie falsche Daten angegeben haben. Das betrifft vor allem Ihre Angaben zur Wohnung, insbesondere Adresse, Wohnfläche, Größe, Baujahr des Gebäudes, Miethöhe und zu den Ausstattungs- und Beschaffenheitsmerkmalen der Wohnung, zu dem:der Vermieter:in bzw. zur Hausverwaltung, insbesondere deren Kontaktdaten, sowie Ihre Kontaktdaten, insbesondere Telefon und E‑Mail-Adresse.

3. Vergütungsvereinbarung betreffend Forderungsdurchsetzung

3.1 Für die unter Ziffer 1 beschriebene Forderungsdurchsetzung erhalten wir (1) eine Vergütung (a) in Höhe des Einfachen (1×) der nach der Beauftragung erzielten monatlichen Mietersparnis (nachfolgend „Grundprovision“), zusätzlich (b) zwei Drittel des Betrages, der für den Zeitraum vor der Rüge durch Conny erstattet wird (nachfolgend „Erstattungs­provision“), falls die Angelegenheit innerhalb von 90 Tagen nach der Rüge durch Conny erledigt wird, und zusätzlich (c) eine Vergütung (i), falls die Angelegenheit innerhalb von 120 Tagen nach der Rüge durch Conny erledigt wird, in Höhe des Fünffachen (5×) der nach der Beauftragung erzielten monatlichen Mietersparnis, (ii) falls die Angelegenheit zwischen 121 und 150 Tagen nach der Rüge durch Conny erledigt wird, in Höhe des Vierfachen (4×) der nach der Beauftragung erzielten monatlichen Mietersparnis, (iii) falls die Angelegenheit zwischen 151 und 180 Tagen nach der Rüge durch Conny erledigt wird , in Höhe des Dreifachen (3×) der nach der Beauftragung erzielten monatlichen Mietersparnis, (iv) falls die Angelegenheit zwischen 181 und 210 Tagen nach der Rüge durch Conny erledigt wird, in Höhe des Zweifachen (2×) der nach der Beauftragung erzielten monat­lichen Mietersparnis und (v) falls die Angelegenheit zwischen 211 und 240 Tagen nach der Rüge durch Conny erledigt wird, in Höhe des Einfachen (1×) der nach der Beauftragung erzielten monatlichen Mietersparnis (die Vergütung gemäß (1) (c) zusammen­fassend „Erledigungsprovision“), sowie (2) eine Vergütung in der Höhe wie sie einem:einer Rechtsanwält:in nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zustehen würde (nachfolgend auch „RVG-Gebühr“ genannt; die Grundprovision, die Erstattungs­provision, die Erledigungsprovision und die RVG-Gebühr nachfolgend zusammen auch „Vergütung“ genannt). Der Anspruch auf Vergütung besteht auch dann, wenn die Zahlungen oder Leistungen von dem:der Vermieter:in an Sie getätigt wurden (z.B. durch Scheck oder Direktüberweisung).

3.2 Von Ihrem:Ihrer Vermieter:in, der:die pflichtwidrig nicht leistet, können Sie grundsätzlich verlangen, dass er:sie Sie von der bei uns anfallenden RVG-Gebühr, die uns aus dem Vertrag mit Ihnen gegen Sie zusteht, freistellt. Diesen Freistellungsanspruch (Freistellung durch Kosten­erstattung des:der Vermieters:Vermieterin an uns) treten Sie mit Abschluss des Vertrages an Erfüllungs statt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an und versuchen die Ansprüche zusammen mit der RVG-Gebühr bei dem:der Vermieter:in beizutreiben.

3.3 Sollten unsere Bemühungen nicht erfolgreich sein, entstehen für Sie keine Kosten, sondern allenfalls für den Vermieter. Für die Tätigkeit des:der von uns beauftragten Vertragsanwalts:Vertragsanwältin im Abtretungsprozess werden wir die Kosten nach Maßgabe der Ziffer 7.1 übernehmen. Sollten Sie im Vollmachtsprozess eine:n Vertrags­anwält:in beauftragt haben, stellen wir Sie nach Maßgabe der Ziffer 7.4 von dessen:deren Kosten frei. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung gilt Ziffer 12.

4. Erwerb zahlungsgestörter Forderungen gegen Entgelt

Gegen das nachfolgend genannte Entgelt erwirbt Conny hiermit folgende (bereits unter Ziffer 1 oben dinglich an Conny abgetretenen) Forderungen als zahlungsgestörte Forderungen, und zwar wie folgt aufschiebend bedingt: (i) Ihre etwaige Forderung auf Rückerstattung der zuviel entrichteten Miete für den Monat 1 nach Versand der Rüge durch Conny, wenn 120 Tage nach Versand der Rüge durch Conny die Forderung nicht durch den Vermieter beglichen worden ist, (ii) Ihre etwaige Forderung auf Rückerstattung der zuviel entrichteten Miete für den Monat 2 nach Versand der Rüge durch Conny, wenn 150 Tage nach Versand der Rüge durch Conny die Forderung nicht durch den Vermieter beglichen worden ist, (iii) Ihre etwaige Forderung auf Rückerstattung der zuviel entrichteten Miete für den Monat 3 nach Versand der Rüge durch Conny, wenn 180 Tage nach Versand der Rüge durch Conny die Forderung nicht durch den Vermieter beglichen worden ist, (iv) Ihre etwaige Forderung auf Rückerstattung der zuviel entrichteten Miete für den Monat 4 nach Versand der Rüge durch Conny, wenn 210 Tage nach Versand der Rüge durch Conny die Forderung nicht durch den Vermieter beglichen worden ist, (v) Ihre etwaige Forderung auf Rückerstattung der zuviel entrichteten Miete für den Monat 5 nach Versand der Rüge durch Conny, wenn 240 Tage nach Versand der Rüge durch Conny die Forderung nicht durch den Vermieter beglichen worden ist, (vi) Ihre etwaige Forderung auf Rückerstattung der zuviel entrichteten Miete für den Zeitraum vor Versand der Rüge durch Conny, wenn 90 Tage nach Versand der Rüge durch Conny die Forderung nicht durch den Vermieter beglichen worden ist, im Hinblick auf die Forderung (vi) mit der Maßgabe, dass nur zwei Drittel (⅔) der Forderung erworben werden. Das Entgelt für alle nach dieser Ziffer entgeltlich erworbenen zahlungs­gestörten Forderungen besteht in der Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sofern diese nicht von Conny erworben worden sind (z.B. für eine Auskunfts-, Zahlungs- und Feststellungsklage der Mieter gegen den Vermieter, nicht aber für eine von Conny im eigenen Namen erhobenen offene Teilklage). Es wird ausdrücklich klargestellt, dass Conny Ihnen gegenüber keine Einziehung oder sonstige Dienstleistung in Bezug auf die zahlungsgestörten Forderungen schuldet oder erbringt und es sich insoweit ausschließlich um ein Erwerbsgeschäft im Sinne des Schreibens des Bundesfinanzministeriums (Schrb. v. 2.12.2015 – III C 2 – S 7100/08/10010) handelt.

5. Abrechnung, Auszahlung

5.1 Wir sind berechtigt, die uns Ihnen gegenüber zustehende Vergütung direkt von den bei uns eingehenden Zahlungen (einschließlich sämtlicher Zinszahlungen) abzuziehen bzw. einzubehalten. Ist im Vollmachtsprozess ein:e Vertragsanwält:in beauftragt worden, werden die Vertragsanwält:innen die durchgesetzten Beträge zum Zwecke der Abrechnung mit Ihnen an uns auskehren.

5.2 Sobald uns alle für die Abrechnung erforderlichen Unterlagen vorliegen, werden wir mit Ihnen ordnungsgemäß abrechnen und den Ihnen zustehenden Betrag auszahlen.

5.3 Sie müssen uns eine Kontoverbindung benennen, auf die wir das Geld im SEPA-Verfahren überweisen können.

5.4 Für den Fall, dass Sie über kein SEPA-Konto verfügen, werden etwaig anfallende Gebühren für die Überweisung oder Auszahlung von Ihnen getragen. Soweit Sie Zahlungen von uns erhalten, die für Mitmieter:innen bestimmt sind, müssen Sie diese anteilig an die Mitmieter:innen weiterleiten.

6. Ihre Pflichten und Obliegenheiten, Freistellung

6.1 Sie unterstützen uns umfassend bei der Durchführung unserer vertraglichen Pflichten. Ihre Angaben im Bestellprozess sind vollständig und richtig zu machen. Zudem teilen Sie uns auch sämtliche sonst zur Beurteilung des zu Grunde liegenden Sachverhalts erforderlichen Informationen nach Ihrem Kenntnisstand auf Nachfrage vollständig mit. Sie stellen uns zur Bearbeitung sämtliche erforderlichen Unterlagen/Informationen (insbesondere Mietvertrag, Energieausweis, sonstige Vereinbarungen mit dem:der Vermieter:in sowie Korrespondenz mit dem:der Vermieter:in) zur Verfügung und reichen neue Informationen unaufgefordert unverzüglich nach. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen und Informationen tragen Sie die Verantwortung. Sie verpflichten sich, gegebenenfalls erforderliche ergänzende Unterlagen und Informationen auf Nachfrage unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

6.2 Sie stellen uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aufgrund oder im Zusammen­hang mit von Ihnen grob fahrlässig falsch oder unvollständig gemachten Angaben zu Tatsachen im Bestellprozess oder sonstiger uns zur Verfügung gestellter Informationen gegen uns geltend machen und halten uns insofern schadlos. Verstoßen Sie schuldhaft gegen eine der in der Ziffer 6.1 bis 6.4 genannten Pflichten und erleiden wir hierdurch einen Schaden, berechtigt uns dies zum Schadenersatz.

6.3 Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, wenn Sie (und/oder von Ihnen angegebene Mitmieter:innen) Leistungen des:der Vermieters:Vermieterin erhalten oder diese:r mit Ihnen in Verbindung tritt.

6.4 Sie haben vor unserer Beauftragung über die Ansprüche nicht anderweitig verfügt, ebenso wenig ist ein:e Dritte:r mit der Durchsetzung beauftragt. Sie dürfen auch, während unser Vertrag zur Durchsetzung der Ansprüche besteht, keine anderen Dienstleister:innen, Rechtsanwält:innen oder private oder öffentliche Stellen eigenständig mit der Wahr­nehmung Ihrer Interessen im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse beauftragen, und insofern keine gerichtlichen Schritte eigenständig einleiten oder über die Ansprüche verfügen.

6.5 Im Vollmachtsprozess sind Sie außerdem verpflichtet, über die Ansprüche, mit deren Durch­setzung Sie uns beauftragt haben, nur mit unserer Einwilligung zu verfügen, insbesondere diese nicht an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.

7. Beauftragung der Vertragsanwält:innen

7.1 Sollten unsere außergerichtlichen Durchsetzungsbemühungen (einschließlich eines gerichtlichen Mahnverfahrens) vollständig oder teilweise erfolglos geblieben sein, können wir im Abtretungsprozess bei entsprechenden Erfolgsaussichten eine:n Vertragsanwält:in im eigenen Namen und auf unser Kostenrisiko\* mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragen.

7.2 Im Vollmachtsprozess können wir Ihnen bei Vorliegen der unter Ziffer 7.1 genannten Voraussetzungen die Beauftragung eines:einer Vertragsanwalts:Vertragsanwältin empfehlen. Werden unsere Vertragsanwält:innen mandatiert, kommt ein gesonderter Vertrag zwischen Ihnen und unserem:unserer Vertragsanwält:in zustande. Sie ermächtigen diese:n, Erklärungen von uns im Zusammenhang mit diesem Auftragsverhältnis für Sie entgegenzunehmen. Wir verpflichten uns hiermit, Sie von den Kosten des:der von Ihnen beauftragten Vertragsanwaltes:Vertragsanwältin gemäß Ziffer 7.4 freizustellen.

7.3 Sie gestatten uns, dem:der Vertragsanwält:in Zugriff auf die von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen, Informationen und sonstigen Angaben zu gewähren. Sie verpflichten sich, Nachfragen des:der Vertragsanwalts:Vertragsanwältin zum Sachverhalt direkt zu beantworten.

7.4 Sollte die Durchsetzung der Ansprüche oder eines Teils der Ansprüche auch nach der Anwält:innenbeauftragung und außergerichtlicher und ggf. auch gerichtlicher Durchsetzung nicht erfolgreich sein, stellen wir Sie im Rahmen der Bestimmungen in Ziffer 4 oben (Erwerb zahlungsgestörter Forderungen) von den Kosten der Anwält:innenbeauftragung frei. Wir übernehmen in diesem Rahmen auch sonstige Kosten der Rechtsverfolgung (einschließlich der Gerichtskosten und der gegnerischen Rechtsanwaltskosten), wenn und soweit diese nicht von dem:der Vermieter:in erstattet werden.

\*Volle Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten

8. Gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche

8.1 Der Abschluss eines Vergleiches setzt Ihre Zustimmung voraus. Hiervon unberührt besteht für Sie die Möglichkeit, uns und, sofern der:die Vertragsanwält:in im Rahmen des Vollmachtsmodells durch Sie oder in Ihrem Namen beauftragt wurde, diesem einen Kompetenz­rahmen zum Abschluss von Vergleichen vorsorglich in Textform einzuräumen. In diesem Fall bedürfen Vergleiche innerhalb dieses Kompetenzrahmens keiner weiteren Zustimmung. Sie können den Vergleich jedoch noch widerrufen, wenn er den Kompetenz­rahmen nicht voll nach oben ausgeschöpft hat. Wir sind außerdem berechtigt, den Vergleich ohne Rücksprache mit Ihnen abzulehnen, falls der:die Vermieter:in Ihnen weniger als 70 % der begehrten Herabsetzung der Miete anbietet, sofern kein ausdrücklicher Kompetenzrahmen erteilt wurde.

8.2 Ist im Vollmachtsprozess ein:e Vertragsanwält:in beauftragt worden, sind Sie zum Abschluss eines unwiderruflichen Vergleiches, zum Widerruf eines mit unserer Zustimmung geschlossenen Vergleichs, zum Verzicht auf die Ansprüche oder eines Teils der Ansprüche, zu einer Klagerücknahme oder zu einer sonstigen Verfügung über die Ansprüche oder Teile davon nur mit unserer Zustimmung berechtigt.

9. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung bei Verbrauchern

Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, das heißt eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wir wie folgt belehren:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (im Sinne der Ziffer 2.1), spätestens jedoch mit Erhalt dieser Widerrufsbelehrung.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

Conny GmbH
Monbijouplatz 4
10178 Berlin
E‑Mail: info@conny.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E‑Mail unter Angabe Ihrer Fallnummer) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster­-Widerrufsformular (s.u.) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, wir haben mit Ihnen ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung von uns vollständig erbracht und mit der Ausführung der Dienstleistung erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung begonnen wurde und Sie vor Ausführung der Dienstleistung bestätigt haben, dass Ihnen bekannt ist, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung unsererseits verlieren.

Wenn sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen:

Muster­-Widerrufsformular

An:

Conny GmbH
Monbijouplatz 4
10178 Berlin
Mail: info@conny.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung

- Bestellt am:

- Name des/der Verbraucher(s):

- Unterschrift des/der Verbraucher(s):

- Datum:

Wir bestätigen Ihnen den Zugang des Widerrufs unverzüglich.

Ende der Widerrufsbelehrung

10. Gewährleistung und Haftung durch die Conny GmbH

Wir übernehmen keinerlei Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Ihnen uns im Rahmen des Bestellprozesses sowie auf sonstiger Weise zur Verfügung gestellten Daten und Informationen (insbesondere zu Ihrer Wohnung) sowie für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete und der für Sie zulässigen Miete mithilfe unseres Mietpreisrechners. Die durch den Mietpreisrechner ermittelte ortsübliche Vergleichsmiete sowie Ihre zulässige Höchstmiete stellen jeweils lediglich das unverbindliche Ergebnis der Berechnung auf Basis der von Ihnen zur Verfügung gestellten Angabe anhand der wesentlichen Kriterien des Mietspiegels dar. Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistung.

11. Datenschutz

11.1 Uns ist der Schutz personenbezogener Daten wichtig. Daher verpflichten wir uns, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten, insbesondere die Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO) zu beachten, um hinreichenden Schutz und Sicherheit unserer Kunden­daten zu erreichen.

11.2 Im Rahmen der von uns gegenüber Ihnen erbrachten Leistungen ist es erforderlich, dass bestimmte personenbezogene Daten zwischen uns und Ihrem Vermieter ausgetauscht werden. Diese personenbezogenen Daten können u.a. Anrede, Titel, Vorname(n), Nachname, Straße/Hausnr., PLZ/Ort, E‑Mail-Adresse, Mobilfunknummer, Staats­angehörig­keit, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Familienstand, Beruf, ggf. Berufs-Branche, IBAN und BIC Ihres Kontos, sowie weitere von Ihnen zur Verfügung gestellte Unterlagen sein.

11.3 Mit der oben genannten Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung der oben aufgeführten personenbezogenen Daten erklären Sie sich ausdrücklich einverstanden. Sie sind ferner damit einverstanden, dass Ihnen personenbezogene Daten auch per (unverschlüsselter) E‑Mail übermittelt werden. Sie können die Einwilligung ganz oder teilweise und ohne Angabe von Gründen jederzeit für die Zukunft formlos widerrufen. Sie haben zudem jederzeit und unentgeltlich Anspruch auf schriftliche Auskunft über die von Ihnen erfassten personenbezogenen Daten bzw. Sie können die Berichtigung, Sperrung oder Löschung der über Sie gespeicherten Daten verlangen, sofern die Aufbewahrung nicht aus gesetzlichen Gründen erforderlich ist oder die Daten bereits anonymisiert wurden. Im Übrigen sind wir zur Verschwiegenheit über diese Daten verpflichtet und dürfen diese nur mit Ihrer Zustimmung oder bei Bestehen einer gesetzlichen Verpflichtung weitergeben. Das Widerrufsverlangen oder sonstige Anliegen zum Datenschutz sind zu richten an: Conny GmbH, Monbijouplatz 4, 10178 Berlin; E‑Mail-Adresse: info@conny.de.

12. Vertragsdauer, Kündigung und pauschalierter Schadensersatz

12.1 Der Vertrag mit uns endet, wenn die Ansprüche durchgesetzt wurden oder wir nach pflichtgemäßem Ermessen die Aussichtslosigkeit der Einziehung festgestellt und Sie hierüber informiert haben.

Das Vertragsverhältnis kann darüber hinaus sowohl durch Sie als auch durch uns jederzeit gekündigt werden. Wir behalten uns insbesondere dann das Recht zur Kündigung vor, wenn Sie die Pflichten und Obliegenheiten im Sinne der Ziffer 6 schuldhaft verletzen.

12.2 Sollten Sie oder wir das Vertragsverhältnis nach Beauftragung aber vor Einreichung einer Klage bei Gericht kündigen, haben wir in den folgenden Fällen das Recht einen pauschalierten Schadensersatz in der Höhe wie sie einem:einer Rechtsanwält:in nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zustehen würde sowie die nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge zu erwartende Provision gegenüber Ihnen geltend zu machen:

  1. Wenn Sie eine Einigung mit dem:der Vermieter:in erreicht wird. Sie sind verpflichtet uns innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung des Vertragsverhältnis schriftlich mitzuteilen, ob eine Einigung mit dem:der Vermieter:in erzielt werden konnte. In diesem Fall entfällt die Abrede der Erfüllungswirkung der Abtretung gemäß Ziffer 3.2 rückwirkend.
  2. Wenn die Kündigung unsererseits dadurch veranlasst wurde, dass Sie Ihre Mitwirkungspflichten nach Ziffer 5 schuldhaft verletzt haben und der Auftrag dadurch nicht fortgesetzt werden konnte.
  3. Wenn Sie das Vertragsverhältnis kündigen, obwohl unsere Bemühungen Ihre Miete zu senken erfolgversprechend sind und Sie kein schützenswertes Interesse daran dargelegt haben, dass wir nicht weiter für Sie tätig werden.

Es steht Ihnen zu, den Nachweis zu erbringen, dass der bei uns durch die Kündigung entstandene Schaden bzw. entgangene Gewinn tatsächlich geringer ist, als die anfallenden RVG für die vorgerichtliches Tätigwerden eines Inkassodienstleisters oder die nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge zu erwartende Ersparnis tatsächlich geringer gewesen wäre als die Provision.

12.3 Sofern Sie den Auftrag nach Einreichung einer Klage kündigen, sind wir berechtigt, den pauschalen Schadensersatz nach 12.2 von Ihnen zu verlangen sowie die nach Verfahrensstand angefallenen Anwalts- und Gerichtskosten. Dies gilt sowohl für den Fall, dass Conny im eigenen Namen eine Klage eingereicht hat als auch für den Fall, dass ein:e in Ihrem Namen beauftragte:r Rechtsanwält:in in Ihrem Namen Klage eingereicht hat. Es steht Ihnen auch in diesem Fall zu, den Nachweis nach 12.2 letzter Absatz zu führen, dann zusätzlich auch im Bezug auf die je nach Verfahrensstand angefallen Anwalts- und Gerichtskosten.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Auf diesen Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

13.2 Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz in Berlin. Im Übrigen gelten für die örtliche Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

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