ADO-Mieter können jetzt Miete sparen!

Ziehen auch Sie die Mietpreisbremse. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Einige Ihrer Nachbarn konnten mit uns schon bis zu 177€ pro Monat sparen.
Berechnen Sie jetzt unverbindlich Ihr Sparpotential.
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So senken wir Ihre Miete:

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Wohnungsdaten eingeben

Mit Hilfe Ihrer Eingaben prüft unsere Online-Rechner, ob Ihre Miete zu hoch ist und wenn ja, um wieviel genau. Beantworten Sie dafür bitte einige Fragen zur Wohnung und zum Mietverhältnis. Dauer ca. 5 Minuten. Unser Rechner basiert auf dem neusten Stand und berechnet Ihr Ergebnis auf Basis Ihrer Angaben akkurat.

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wenigermiete.de beauftragen

Beauftragen Sie nun wenigermiete.de mit der Durchsetzung der Mietpreisbremse. Wir setzen unsere gesamte Erfahrung von vielen hundert Fällen für Sie ein, um für eine faire Miete zu sorgen. In der Regel findet sich eine Einigung mit dem Vermieter. Wenn nicht, ziehen wir für Sie auch vor Gericht und übernehmen alle Prozesskosten.

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Reduzierte Miete zahlen

Häufig kommt im Laufe des Verfahrens der Vermieter mit einem Einigungsvorschlag auf uns zu. Sie entscheiden, ob Sie darauf eingehen wollen. Wir setzen Ihre Rechte in Ihrem Sinne durch. Im Schnitt erreichen wir Ersparnisse um mehr als 100€ pro Monat.

Kann mir der Vermieter kündigen?

Nein, der Vermieter kann Ihnen nicht kündigen, nur weil Sie Ihre Rechte unter der Mietpreisbremse geltend machen oder uns dazu beauftragen. Er darf Sie auch sonst nicht irgendwie deswegen unter Druck setzen. Wichtig ist, dass Sie weiterhin ungekürzt und fristgemäß die Miete bezahlen (wenn auch unter Vorbehalt) und sich auch im Übrigen vertragskonform verhalten (z.B. kein unangemeldetes Haustier halten oder die Wohnung ohne Erlaubnis untervermieten).

Das Wichtigste zur Mietpreisbremse

Mieten sollen bezahlbar bleiben

Die Mietpreisbremse soll dafür sorgen, dass Mieten in stark nachgefragtem Wohnraum und Ballungsgebieten bezahlbar bleiben. Sie findet in über 300 deutschen Städten Anwendung.

Maximal 10% über Vergleichsmiete

Miete darf bei Neuvermietungen auf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden. So sollen zu hohe Mieten verhindert werden.

Ortsübliche Vergleichsmiete

Die ortsübliche Vergleichsmiete wird durch verschiedene Kriterien bestimmt. Zu diesem Zweck veröffentlichen die Städte einen Mietspiegel. Aus diesem gehen die Vergleichsmieten hervor.

Keine Konsequenzen für Vermieter

Über 70% aller neu vermieteten Wohnungen sind zu teuer. Nur wenn der Mieter aktiv wird, kann die Mietpreisbremse angewendet werden. Sie gilt nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt des Aktivwerdens.

Die Mietpreisbremse einfach erklärt:

Die Mietpreisbremse in zahlreichen deutschen Städten

Die Mietpreisbremse ist ein Gesetz, das seit Juni 2015 in fast allen Bundesländern gilt (nur noch nicht in Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt). Vermieter dürfen danach keine überhöhten Mieten mehr verlangen. Die maximal erlaubte Miete bestimmt sich anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete, welche man mit Hilfe des Mietspiegels für seine Wohnung berechnen kann. Wer mehr bezahlen muss, kann auch während des laufenden Mietverhältnisses eine Mietsenkung verlangen. Wenigermiete.de hilft dabei – ohne Stress und Kostenrisiko.

So funktioniert Anwendung der Mietpreisbremse durch wenigermiete.de

Bei Neuvermietung einer Wohnung darf der Vermieter keine überhöhte Miete verlangen. Maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete sind erlaubt. Wer mehr bezahlen muss, kann auch während des laufenden Mietverhältnisses eine Mietsenkung verlangen und die zu viel gezahlte Miete ab diesem Zeitpunkt zurückverlangen.

Der Teufel steckt aber im Detail: Der Mieter muss die Mietpreisbremse mittels eines sogenannten qualifizierten Rügeschreibens aktivieren, sonst kann der Vermieter die zu viel erhaltene Miete einfach behalten. Das qualifizierte Rügeschreiben muss einigen juristischen Anforderungen genügen und konkret anhand des örtlichen Mietspiegels herleiten, weshalb die Miete überhöht ist. Wenn Sie wenigermiete.de beauftragen, müssen Sie sich darüber aber keinen Kopf machen: Wir übernehmen das Rügeschreiben für Sie.

Unser Erfahrung nach versuchen Vermieter sich auf diverse Ausnahmen zu berufen. Hier wird aktiv versucht, das Gesetz zu umgehen und den Mieter eine unrechtmäßig hohe Miete bezahlen zu lassen - wir stoppen dieses Verhalten und ziehen in Ihrem Namen die Mietpreisbremse an!

Bisher verpuffte der Effekt der Mietpreisbremse - wir ändern das

Nach einer Untersuchung des Deutschen Mieterbundes, einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschungen und den Ergebnissen einer repräsentativen Befragung des Instituts für Verbaucherpolitk, ConPolicy, ist die Wirkung der Mietpreisbremse bisher fast vollkommen verpufft. Dies wird zunächst darauf zurückgeführt, dass viele Vermieter die Mietpreisbremse offensichtlich ignorieren. Erschwerend kommt hinzu, dass die Mieter ihre konkreten Rechte häufig nicht kennen, diese aber selbst durchsetzen müssen. Gegebenenfalls ist dabei auch eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich. Dies wollen aber viele Mieter vermeiden, weil sie glauben, sich an den Mietvertrag halten zu müssen oder weil es zu umsständlich ist, abzuklären, ob ein Vorgehen, angesichts der vielen Ausnahmen Aussicht auf Erfolg hat.

Sie haben weitere Fragen?

Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen und freuen uns von Ihnen zu hören.

So erreichen Sie uns:
Telefon: 030 28443300
Email: info@wenigermiete.de

Auf unserer FAQ Seite haben wir einige Fragen bereits für Sie zusammengefasst.

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