Gefälschter Mietvertrag, Rentner-Verdrängung, Missbrauch von Lastschriften – über 5.000 Mieter*innen haben dieses Jahr ihre Rechte über wenigermiete.de eingefordert. Frust und Freude, Wut und Tränen der Erleichterung waren dabei oft dicht beieinander. 7 Fälle, die wir besonders schamlos oder krass fanden, aber auch solche, die überraschend positiv waren, stellen wir Ihnen hier vor:
Ein Paar in Friedrichshain zahlt für 90 Quadratmeter rund 1.250 Euro Miete. Es will die Mietpreisbremse ziehen, denn erlaubt wären laut Mietspiegel 690 Euro. Die kleine Hausverwaltung behauptet, dass die Vormieter vor Einführung der Mietpreisbremse bereits rund 970 Euro gezahlt haben. Das würde bedeuten, dass die Vormiete legal ist und die aktuelle Miete ebenfalls so hoch sein darf.
Die Hausverwaltung schickt als Beleg den Mietvertrag des Vormieters. 970 Euro steht dort Schwarz auf Weiß auf Seite 2 des Vertrages. Das Paar hat aber Kontakt zum Vormieter, der ihnen seinen Mietvertrag zeigt. Dort steht ebenfalls auf der zweiten Seite die Summe 800 Euro. Damit konfrontiert antwortet die Hausverwaltung: Es sei bei der Digitalisierung der Mietverträge wohl zu einem Fehler gekommen…
Seit 2001 wohnt eine ältere Dame in ihrer Wohnung in Düsseldorf. Die Höhe ihrer Miete ist noch in D-Mark festgehalten: 1.154 pro Monat. 2017 bekommt sie Post von einem neuen Eigentümer, der sich als solcher vorstellt und ihr seine Kontoverbindung zur Überweisung der 604 Euro Miete schickt. Im Frühjahr 2018 die Überraschung: Der Eigentümer meldet sich und behauptet nun, dass es keinen Mietvertrag zwischen ihm und ihr gibt, da sie damals den Vertrag mit einem zwischengeschalteten Unternehmen geschlossen hatte. Der Vermieter bietet ihr nun einen teureren Vertrag an über 780 Euro Miete. Wenigermiete.de kann klarstellen, dass der alte abgeschlossene Vertrag gilt.
Einige Monate später der nächste Versuch: Der Vermieter fordert die Mieterin auf, die Wohnung bis Ende des Jahres zu verlassen. Als Grund nennt er wiederum, dass es keinen gültigen Mietvertrag gibt. Wenigermiete.de wehrt die Kündigung ab. Im Mai 2019 versucht der Vermieter, eine Mieterhöhung von 110 Euro durchzusetzen. Berechtigt sind 42 Euro. Die Differenz von 67 Euro kann wenigermiete.de abwehren.
Tipp: Wenn Sie selbst eine Mieterhöhung erhalten haben, müssen Ihnen die Vermieter mindestens zwei Monate Zeit, diese zu unterschreiben. Sie dürfen die Mieterhöhung auf keinen Fall unterzeichnen, wenn Sie sie anfechten wollen. Beantragen Sie über wenigermiete.de stattdessen umgehend die Abwehr der Mieterhöhung.
Ein Paar, Anfang 80, er gesundheitlich angeschlagen und mit Herzproblemen, wohnt seit Jahrzehnten in seiner Wohnung in Erfurt. Es gibt immer mal wieder Streit um die Betriebskostenabrechnung. Ihm sind die Zahlen suspekt: Er legt Widerspruch ein, behält einen Teil der Mietzahlungen ein, die er für falsche Nebenkosten hält. Der Vermieter antwortet nicht auf seine Briefe und schickt auch keine Mahnungen.
Dann der Schock: Der Vermieter kündigt dem Paar die Wohnung, weil es in Rückstand geraten ist mit der Mietzahlung. Als die Rentner begreifen, was ihnen geschieht, sind sie in Tränen aufgelöst. Das Paar wollte im Haus seinen Lebensabend verbringen. Die Aufregung setzt seinem Herzen so zu, dass er vorübergehend ins Krankenhaus muss. Wenigermiete.de gelingt es zu vermitteln. Schnell zahlen die Senioren ihre Rückstände und der Vermieter ist einverstanden, die Kündigung zurückzunehmen - unter der Bedingung, dass ihm keine weiteren Kosten entstehen.
Tipp: Wussten Sie, dass Sie bis zu drei Jahre nach der Kündigung Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Ihre Kündigung unrechtmäßig war? Lassen Sie jetzt kostenlos ihren Anspruch auf Schadensersatz von uns prüfen.
Eine Mieterin in Hamburg-Barmbek zahlt für eine rund 45 Quadratmeter große Wohnung über 500 Euro. Sie lässt über wenigermiete.de die Mietpreisbremse zu ziehen. Die Hausverwaltung reagiert nach Rücksprache mit den Eigentümern sofort auf die Rüge. Schon 5 Tage später ist ein Nachtrag zum Mietvertrag unterschrieben. Er bringt der Mieterin eine monatliche Ersparnis von rund 150 Euro – das entspricht einer Mietsenkung von 30 Prozent.
Tipp: Ob Sie auch eine zu hohe Miete zahlen, können Sie mit unserem Mietpreis-Rechner einfach feststellen und uns dann mit der Senkung Ihrer Miete brauftragen.
Stiftung Warentest und FINANZTIP
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