Kriminelle Vermieter, unverhoffte Geldsegen: Die 7 krassesten Mietfälle aus 2019

Gefälschter Mietvertrag, Rentner-Verdrängung, Missbrauch von Lastschriften – über 5.000 Mieter*innen haben dieses Jahr ihre Rechte über wenigermiete.de eingefordert. Frust und Freude, Wut und Tränen der Erleichterung waren dabei oft dicht beieinander. 7 Fälle, die wir besonders schamlos oder krass fanden, aber auch solche, die überraschend positiv waren, stellen wir Ihnen hier vor:

Problem mit dem Vermieter?

Kriminellste Methode: Vermieter fälscht Vormietvertrag

Ein Paar in Friedrichshain zahlt für 90 Quadratmeter rund 1.250 Euro Miete. Es will die Mietpreisbremse ziehen, denn erlaubt wären laut Mietspiegel 690 Euro. Die kleine Hausverwaltung behauptet, dass die Vormieter vor Einführung der Mietpreisbremse bereits rund 970 Euro gezahlt haben. Das würde bedeuten, dass die Vormiete legal ist und die aktuelle Miete ebenfalls so hoch sein darf.

Die Hausverwaltung schickt als Beleg den Mietvertrag des Vormieters. 970 Euro steht dort Schwarz auf Weiß auf Seite 2 des Vertrages. Das Paar hat aber Kontakt zum Vormieter, der ihnen seinen Mietvertrag zeigt. Dort steht ebenfalls auf der zweiten Seite die Summe 800 Euro. Damit konfrontiert antwortet die Hausverwaltung: Es sei bei der Digitalisierung der Mietverträge wohl zu einem Fehler gekommen…

Ausdauerndste Schikane: Mieterhöhung, Kündigungsversuch, Mieterhöhung

Seit 2001 wohnt eine ältere Dame in ihrer Wohnung in Düsseldorf. Die Höhe ihrer Miete ist noch in D-Mark festgehalten: 1.154 pro Monat. 2017 bekommt sie Post von einem neuen Eigentümer, der sich als solcher vorstellt und ihr seine Kontoverbindung zur Überweisung der 604 Euro Miete schickt. Im Frühjahr 2018 die Überraschung: Der Eigentümer meldet sich und behauptet nun, dass es keinen Mietvertrag zwischen ihm und ihr gibt, da sie damals den Vertrag mit einem zwischengeschalteten Unternehmen geschlossen hatte. Der Vermieter bietet ihr nun einen teureren Vertrag an über 780 Euro Miete. Wenigermiete.de kann klarstellen, dass der alte abgeschlossene Vertrag gilt.

Einige Monate später der nächste Versuch: Der Vermieter fordert die Mieterin auf, die Wohnung bis Ende des Jahres zu verlassen. Als Grund nennt er wiederum, dass es keinen gültigen Mietvertrag gibt. Wenigermiete.de wehrt die Kündigung ab. Im Mai 2019 versucht der Vermieter, eine Mieterhöhung von 110 Euro durchzusetzen. Berechtigt sind 42 Euro. Die Differenz von 67 Euro kann wenigermiete.de abwehren.

Tipp: Wenn Sie selbst eine Mieterhöhung erhalten haben, müssen Ihnen die Vermieter mindestens zwei Monate Zeit, diese zu unterschreiben. Sie dürfen die Mieterhöhung auf keinen Fall unterzeichnen, wenn Sie sie anfechten wollen. Beantragen Sie über wenigermiete.de stattdessen umgehend die Abwehr der Mieterhöhung.

Rührendster Fall: Rentner-Paar darf bleiben

Ein Paar, Anfang 80, er gesundheitlich angeschlagen und mit Herzproblemen, wohnt seit Jahrzehnten in seiner Wohnung in Erfurt. Es gibt immer mal wieder Streit um die Betriebskostenabrechnung. Ihm sind die Zahlen suspekt: Er legt Widerspruch ein, behält einen Teil der Mietzahlungen ein, die er für falsche Nebenkosten hält. Der Vermieter antwortet nicht auf seine Briefe und schickt auch keine Mahnungen.

Dann der Schock: Der Vermieter kündigt dem Paar die Wohnung, weil es in Rückstand geraten ist mit der Mietzahlung. Als die Rentner begreifen, was ihnen geschieht, sind sie in Tränen aufgelöst. Das Paar wollte im Haus seinen Lebensabend verbringen. Die Aufregung setzt seinem Herzen so zu, dass er vorübergehend ins Krankenhaus muss. Wenigermiete.de gelingt es zu vermitteln. Schnell zahlen die Senioren ihre Rückstände und der Vermieter ist einverstanden, die Kündigung zurückzunehmen - unter der Bedingung, dass ihm keine weiteren Kosten entstehen.

Tipp: Wussten Sie, dass Sie bis zu drei Jahre nach der Kündigung Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Ihre Kündigung unrechtmäßig war? Lassen Sie jetzt kostenlos ihren Anspruch auf Schadensersatz von uns prüfen.

Schnellste Mietsenkung: Zum Erfolg in nur 5 Tagen

Eine Mieterin in Hamburg-Barmbek zahlt für eine rund 45 Quadratmeter große Wohnung über 500 Euro. Sie lässt über wenigermiete.de die Mietpreisbremse zu ziehen. Die Hausverwaltung reagiert nach Rücksprache mit den Eigentümern sofort auf die Rüge. Schon 5 Tage später ist ein Nachtrag zum Mietvertrag unterschrieben. Er bringt der Mieterin eine monatliche Ersparnis von rund 150 Euro – das entspricht einer Mietsenkung von 30 Prozent.

Tipp: Ob Sie auch eine zu hohe Miete zahlen, können Sie mit unserem Mietpreis-Rechner einfach feststellen und uns dann mit der Senkung Ihrer Miete brauftragen.

Windigster Umgehungsversuch: Deutsche Wohnen vereinbart „freiwillige“ Zusatzzahlungen

Zwei Mieter ziehen in eine 84,5 Quadratmeter große Wohnung in Friedrichshain. Im Mietvertrag steht eine monatliche Kaltmiete von 573,29 Euro. Zusätzlich unterzeichnen sie aber noch eine zweite Urkunde, die als „Nachtrag zum Mietvertrag“ bezeichnet wird. Darin werden Baumaßnahmen wie die Verlegung von Mosaikparkett und von Küchenbodenfliesen sowie die Installation eines Handtuchheizkörpers vereinbart. Durch den Nachtrag, der wenige Wochen nach Mietbeginn gelten soll, erhöht sich die Miete auf 716,93 Euro.

Wenigermiete.de zieht dagegen vor Gericht, der Fall der Friedrichshainer ist nicht der einzige, in dem die deutsche-Wohnen-Tochter GSW versucht, einen Zusatzvertrag nachzuschieben. Das Unternehmen argumentiert, es handele sich um eine freie Vereinbarung über eine Anhebung der bisher geltenden Miete nach Unterzeichnung des Mietvertrages. Das Berliner Landgericht sieht das anders und in dieser Vorgehensweise einen unzulässigen Versuch, die Mietpreisbremse zu umgehen.

Dreistester Machtmissbrauch: Vermieter ziehen erhöhte Miete ohne Zustimmung ein

Wohnungsunternehmen benötigen die Zustimmung des Mieters, um eine Mieterhöhung zu erwirken. Zahlreiche Wohnungsunternehmen haben aber Lastschriftmandate genutzt, um Mieterhöhungen auch ohne diese Zustimmung einfach einzukassieren. Dazu gehörten die Berliner Hausverwaltungen Core Immobilien, B. Philipp Hausverwaltung und Gehag. Die großen börsennotierten Unternehmen Deutsche Wohnen und ADO haben ein solches unrechtmäßiges Vorgehen zumindest schriftlich angekündigt.

Besonders dreist ist ein Schreiben der Wohnungsgesellschaft Optima. Diese hat im August dieses Jahres im Mieterhöhungsschreiben mitgeteilt, dass sie beim Vorhandensein eines Lastschriftmandats von einer stillschweigenden Zustimmung ausgeht, sollte der Mieterhöhung nicht schriftlich widersprochen werden. Dass das eindeutig illegal ist, hat schon vor Jahren das Landgericht Stuttgart entschieden. Wenigermiete.de rät seinen Kund*innen, ihre Lastschrift bei der Bank zurückzuholen, das Lastschriftmandat zu widerrufen und künftig eine Dauerüberweisung einzurichten.

Höchste Ersparnis: 14.000 Euro vom Vermieter zurück

Sie waren lange auf Suche nach Ersatz für ihre bisherige Wohnung zur Zwischenmiete. Verzweifelt unterschreibt eine WG schließlich einen Mietvertrag für eine überteuerte 100 Quadratmeter-Wohnung für 1.400 Euro. Danach beauftragte die Hauptmieterin Maha wenigermiete.de.

Der Fall zieht sich fast zwei Jahre lang hin. Der Vermieter bezweifelt, dass wenigermiete.de die Rechte der Mieter wahrnehmen darf und wird gerichtlich eines Besseren belehrt. Dann einigen sich der Vermieter und die WG auf einem sogenannten “Vergleich”. Gefordert wird eine Mietsenkung um 818 Euro von 1404 Euro auf 586 Euro. Der Vermieter geht fast vollständig auf die Forderung ein: Er stimmt einer Senkung der Miete von 1404 Euro auf 700 Euro zu.

Da die Miete mit dem Eingang unserer Rüge rückwirkend für den Zeitraum zwischen September 2017 und Februar 2019 gesenkt wurde, ergibt sich ein Rückzahlungsanspruch von knapp 12.000 Euro. Außerdem verringert sich mit der Absenkung der Kaltmiete auch die Kaution. Da diese drei Nettokaltmieten beträgt, kommen noch dreimal 704 Euro dazu. Zusammen macht das über 14.000 Euro. Davon geht noch das Erfolgshonorar für wenigermiete.de ab: viermal die monatliche Einsparung. Am Ende landen 11.000 Euro auf dem Konto von Maha.

Tipp: Ob Sie auch eine zu hohe Miete zahlen, können Sie mit unserem Mietpreis-Rechner einfach feststellen und uns dann mit der Senkung Ihrer Miete brauftragen.

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